Zweitmeinungsverfahren bei niedergelassenen Chirurgen etabliert
Hamburg – Ärzte im Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) bieten Patienten bereits seit mehreren Jahren ein Zweitmeinungsverfahren an, bei dem Fachärzte dem Patienten nach Untersuchung und Auswertung der vorhandenen Daten ihre Meinung zu einer geplanten Krankenhausoperation mitteilen.
„Viele Patienten sind verunsichert, weil sie Zweifel hegen, ob es für die angeratene Operation tatsächlich medizinische Gründe gibt. Leider beeinträchtigen diese Zweifel das Vertrauen in die gesamte Ärzteschaft – egal ob niedergelassen oder im Krankenhaus“, berichtet BNC-Präsident Dieter Haack.
Der Vorteil des BNC-Angebotes gegenüber Zweitmeinungsportalen im Internet sei, dass die Ärzte den Patienten auch persönlich untersuchten und mit ihm sprächen. „Denn allein ein gefundener Bandscheibenvorfall bei einer Kernspintomographie bedeutet nicht, dass der Patient Beschwerden hat und zwingend operiert werden muss“, so Haack.
Auch die Diagnose einer Arthrose in Kniegelenk oder Hüfte bedeute nicht eine sofortige Indikation zu einer Prothesenoperation. „Bevor operiert wird, sollte man zunächst alle konservativen Behandlungsmethoden ausschöpfen“, betonte der BNC-Präsident. Patienten und Ärzte können einen niedergelassenen Chirurgen über die Internetseite des BNC finden.
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