Orthopäden und Unfallchirurgen warnen vor Überlastung der Notaufnahmen

Berlin – Die Versorgung schwerverletzter Patientinnen und Patienten muss auch in Zukunft sichergestellt sein. Die Notaufnahmen seien derzeit insbesondere aufgrund von leichten Fällen, die eigentlich keine Notfälle sind, stark überlastet und es komme zu langen Wartezeiten, erklärte heute die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).
Es müsse sichergestellt werden, dass leichte Fälle in der dafür vorgesehenen Versorgungsebene behandelt werden können. „Das Personal in den Notaufnahmen muss schwerverletzte und schwerkranke Patientinnen und Patienten behandeln. Die aktuelle Modifikation des Arbeitsauftrages an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) macht uns Sorge, ob in Zukunft die Notaufnahmen auch wirklich im erforderlichen Umfang entlastet werden“, sagte Steffen Ruchholtz, stellvertretender Präsident der DGOU.
Damit spricht er eine Gesetzesänderung an, die der Bundestag Ende Mai mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen hat. Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber den Arbeitsauftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss zum Ersteinschätzungsverfahren etwas abgeändert.
Demnach sollen künftig leichte Fälle nur noch in Notdienstpraxen im oder am Krankenhaus behandelt werden und nicht mehr an niedergelassene Ärzte und Ärztinnen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) weiterverwiesen werden dürfen. Damit ist eine ausschließlich interne Steuerung der Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme des Krankenhauses oder durch die angegliederte Notdienstpraxis der KV vorgesehen.
„Wir sehen in dieser Maßnahme die Gefahr, dass die angegliederten KV-Notdienstpraxen nicht rund um die Uhr mit ausreichend Personal besetzt sind und die leichten Fälle dann doch wieder in der Notaufnahme behandelt werden müssen“, kritisierte Ruchholtz. Eine fortdauernde Überlastung der Notaufnahmen müsse jedoch unbedingt vermieden werden.
„Die damit verbundene ausufernde Wartezeit geht in einigen Fällen zulasten vordringlich zu Behandelnder. Das ist als kritische Störung der Patientenversorgung mit Gefährdungspotential zu sehen und nicht hinnehmbar“, sagte auch Dietmar Pennig, stellvertretender Generalsekretär der DGOU.
Zur Erläuterung: Der Gesetzgeber hat dem G-BA im Juli 2021 den Auftrag erteilt, eine Richtlinie zu beschließen, mit Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung des medizinischen Versorgungsbedarfs von Hilfesuchenden, die sich zur Behandlung eines Notfalls an ein Krankenhaus wenden.
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