Ärzteschaft

Orthopädische Kontrolle bei Rheumapatienten verbessern

  • Freitag, 1. September 2023

Leipzig – Bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen sollte eine routinemäßige orthopädisch-rheumato­logische Jahreskontrol­lunter­suchung (ORJ) erfolgen. Das forderte Sebastian Seitz, Kongresspräsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGOHr), heute auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh).

Zwar sei durch die Einführung der Biologikatherapie die Krankheitsaktivität von entzündlichen Synovialer­kran­­kungen deutlich zurückgegangen, dennoch könne das Gelenk auch bei niedriger Krankheitsaktivität wei­ter geschädigt werden, erklärte der Chefarzt der Orthopädie am Klinikum Hochsauerland, Arnsberg.

„Die Motivation des Patienten, den Arzt aufzusuchen, ist aufgrund der schmerz­losen Schwellung ziemlich ge­ring, sodass die Vorstellung meist erst erfolgt wenn schon deutliche Schädigungen eingetreten sind.“

Die gängigen Scores, wie etwa der DAS 28 (Disease Activity Score), vernach­lässigten oft die Füße und die Hüf­ten, sodass bei niedriger Krankheits­akti­vität eine hohe entzündliche Aktivität an beiden Gelänken bestehen kann. „Wir empfehlen daher eine mindestens einmal jährliche orthopädische rhe. Ganzkörperuntersuchung“.

So könnten schon frühzeitig schäden detektiert und frühzeitig behandelt werden. Die Gründe für das Fehlen der Füße und Hüften in den Scores seien pragmatisch, sagte Christoph Baerwald, Kongresspräsident der DGRh: „Die Zeit der Untersuchung dauert zu lange, bis die Füße freigelegt sind.“

Man habe die Krankheitsakti­vitätsindex mit und ohne Fuß-und Zehengelenke verglichen und erkannt, dass im durchschnitt kein Unter­schied bestünde. Insbesondere wenn Patienten über Beschwerden in den entsprechen­den Gelenken berichteten, sollte man sich diese auch ansehen, räumte Baerwald ein.

Abhängig des Entzündungsgrades behandele man zunächst mit Kortison­infiltrationen oder mit einer opera­tiven Versorgung mit Entfernung der Gelenkschleimhaut, sagte Seitz. „Je früher und je schonender der Eingriff durchgeführt wird, umso besser ist anschließend die Funktion und auch der Einfluss auf den weiteren Krank­heitsverlauf.“

Ist es bereits zu einer arthritischen Gelenkdestruktion gekommen, bestünde keine Indikation zur Entfernung der Gelenkschleimhaut mehr. In diesen Fällen sei der endoprothetische Gelenkersatz oder die Arthrodese abhängig vom betroffenen Gelenk möglich.

mim/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung