Orthopädische Kontrolle bei Rheumapatienten verbessern
Leipzig – Bei Patienten mit rheumatischen Erkrankungen sollte eine routinemäßige orthopädisch-rheumatologische Jahreskontrolluntersuchung (ORJ) erfolgen. Das forderte Sebastian Seitz, Kongresspräsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGOHr), heute auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh).
Zwar sei durch die Einführung der Biologikatherapie die Krankheitsaktivität von entzündlichen Synovialerkrankungen deutlich zurückgegangen, dennoch könne das Gelenk auch bei niedriger Krankheitsaktivität weiter geschädigt werden, erklärte der Chefarzt der Orthopädie am Klinikum Hochsauerland, Arnsberg.
„Die Motivation des Patienten, den Arzt aufzusuchen, ist aufgrund der schmerzlosen Schwellung ziemlich gering, sodass die Vorstellung meist erst erfolgt wenn schon deutliche Schädigungen eingetreten sind.“
Die gängigen Scores, wie etwa der DAS 28 (Disease Activity Score), vernachlässigten oft die Füße und die Hüften, sodass bei niedriger Krankheitsaktivität eine hohe entzündliche Aktivität an beiden Gelänken bestehen kann. „Wir empfehlen daher eine mindestens einmal jährliche orthopädische rhe. Ganzkörperuntersuchung“.
So könnten schon frühzeitig schäden detektiert und frühzeitig behandelt werden. Die Gründe für das Fehlen der Füße und Hüften in den Scores seien pragmatisch, sagte Christoph Baerwald, Kongresspräsident der DGRh: „Die Zeit der Untersuchung dauert zu lange, bis die Füße freigelegt sind.“
Man habe die Krankheitsaktivitätsindex mit und ohne Fuß-und Zehengelenke verglichen und erkannt, dass im durchschnitt kein Unterschied bestünde. Insbesondere wenn Patienten über Beschwerden in den entsprechenden Gelenken berichteten, sollte man sich diese auch ansehen, räumte Baerwald ein.
Abhängig des Entzündungsgrades behandele man zunächst mit Kortisoninfiltrationen oder mit einer operativen Versorgung mit Entfernung der Gelenkschleimhaut, sagte Seitz. „Je früher und je schonender der Eingriff durchgeführt wird, umso besser ist anschließend die Funktion und auch der Einfluss auf den weiteren Krankheitsverlauf.“
Ist es bereits zu einer arthritischen Gelenkdestruktion gekommen, bestünde keine Indikation zur Entfernung der Gelenkschleimhaut mehr. In diesen Fällen sei der endoprothetische Gelenkersatz oder die Arthrodese abhängig vom betroffenen Gelenk möglich.
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