Pädiatrie-Berufsverband will Versicherungsschutz für Neugeborene von Tag eins an

Köln – Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) fordert eine gesetzliche Regelung, die allen Neugeborenen vom ersten Lebenstag an einen nachweisbaren Krankenversicherungsschutz gewährleistet.
Im Augenblick erhalten Neugeborene ihren Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung häufig erst vier bis zwölf Wochen nach der Geburt. Bis dahin können Pädiaterinnen und Pädiater nur im sogenannten Ersatzverfahren abrechnen.
Mit der RSV-Immunisierung von Säuglingen in den Praxen hat sich das Problem laut dem Verband deutlich verschärft. Vor allem zu Beginn der Impfsaison ab Mitte September kommen viele junge Säuglinge in die Praxen, die noch keinen Versicherungsnachweis haben.
Der Impfstoff muss für jedes Kind einzeln verordnet werden, damit die Eltern ihn zum Impftermin mitbringen können. Anders als andere Impfstoffe kann er nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Er kostet rund 450 Euro pro Dosis und müsste deshalb eigentlich auf ein Privatrezept geschrieben werden. Viele Familien können diesen Betrag laut dem Verband jedoch nicht vorstrecken.
„Die RSV-Immunisierung ist ein großer Fortschritt für die Kindergesundheit. Sie nützt aber nur, wenn sie bei allen Säuglingen rechtzeitig ankommt, und zwar unabhängig vom Geldbeutel der Eltern und von der Geschwindigkeit der Krankenkassenverwaltung“, so Michael Hubmann, Präsident des BVKJ.
Es sei nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die jüngsten und verletzlichsten Patientinnen und Patienten in eine Versorgungslücke fielen, weil ein Formular fehle, sagte er.
„Ein Kind hat vom ersten Atemzug an einen Anspruch auf medizinische Versorgung, also muss es auch vom ersten Tag an vollumfänglich versichert sein“, betonte auch Tanja Brunnert, Bundespressesprecherin des BVKJ.
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