Ärzteschaft

RSV-Prophylaxe: Ärzte drängen weiter auf gesonderte Vergütung

  • Mittwoch, 14. August 2024
/picture alliance, Marijan Murat
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Berlin – Aus der Ärzteschaft kommen erneut positive Stimmen, dass die Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV) mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab für Säuglinge zur Regelleistung der ge­setzlichen Krankenversicherung (GKV) werden soll. Kritik gibt es aber weiterhin an den geplanten Vergütungs­regeln.

Hintergrund ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Prophylaxe über die allgemeine Ver­sichertenpauschale finanzieren will. Die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) und auch die Hausärzte protestieren dagegen.

„RSV-bedingte schwere Krankheitsverläufe, intensivmedizinische Behandlungen, Hospitalisierungen sowie Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen jeglichen Gestationsalters, unabhängig von möglichen Risiko­faktoren in der ersten RSV-Saison, können angemessen reduziert beziehungsweise vermieden werden“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes zur Verordnung des BMG.

Angesichts von nahezu 700.000 Geburten in Deutschland sähen sich die Praxen aber „mit einem erheblichen Beratungsbedarf konfrontiert“. Der enge Zeitraum, der zur Gabe der RSV-Prophylaxe zur Verfügung stehe, dürf­te „zusätzlich hohe Aufwände mit sich bringen“. Nötig seien zusätzliche Strukturen und Prozesse wie Einla­dungs- und Recallsysteme.

„Keinesfalls können die hierdurch entstehenden neuen Aufwände für ärztliche Praxen angemessen über die Grund- oder Versichertenpauschale abgebildet werden“, stellt der Hausärztinnen- und Hausärzteverband klar. Nötig seien vielmehr Verhandlungen im Bewertungsausschuss, um eine angemessenen Vergütungsregelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu vereinbaren, hieß es aus dem Verband.

„Dass die RSV-Prophylaxe Teil der Grund- und Versichertenpauschale ist, wird von der KBV ausdrücklich nicht geteilt und widerspricht der aktuellen EBM-Systematik sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen“, schreibt auch die KBV in ihrer Stellungnahme.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Kurzem, alle Neugeborenen und Säuglinge präventiv mit einer Immunisierung vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus zu schützen. Bei RSV handelt es sich um eine schwere Atemwegserkrankung, die lebensbedrohlich oder sogar tödlich für Kinder im Säuglingsalter verlau­fen kann.

Dieses Virus ist nahezu alljährlich in den Wintermonaten auch dafür verantwortlich, dass Rettungsstellen und Kinderkliniken überlastet sind. Gegen eine Infektion mit RSV empfiehlt die STIKO daher nun eine Prophylaxe mit einem Medikament in Form eines monoklonalen Antikörpers, das ähnlich wie eine Schutzimpfung wirkt.

hil/may

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