Ärzteschaft

Pädiater hoffen auf Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

  • Donnerstag, 14. Januar 2021
/picture alliance, Z6944, Sascha Steinach
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Berlin – Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) hat begrüßt, dass sich die Bun­desregierung auf einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geeinigt hat. Die Dach­gesellschaft der Pädiater regt aber Verbesserungen an.

„Wir freuen uns, dass die Große Koalition ihr Versprechen wahr macht und die Kinderrechte ins Grund­gesetz aufnehmen möchte. Allerdings bleibt der vorgeschlagene Gesetzestext hinter dem interna­tiona­len Standard der Kinderrechte zurück“, sagte Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der DAKJ.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios will die Große Koalition Artikel sechs des Grund­geset­zes um folgende Aussagen ergänzen: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

„Statt das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen, soll es nur angemessen berücksichtigt werden. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen spricht eindeutig von einem vorrangigen Recht“, kri­tisierte die DAKJ. Außerdem fehle der wichtige Hinweis auf die Förderung der Kinder.

Die DAKJ appelliert an die Bundesregierung, an die Abgeordneten im Bundestag und an die Länderver­tre­­ter im Bundesrat, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und den Text anhand der zwei oben angeführten Kritikpunkte zu verbessern.

CDU, CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Um dies umzusetzen, sind auch Stimmen aus der Opposition nötig, weil das Grundgesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden kann.

Laut der DAKJ ist „die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein wesentlicher Punkt zur Besser­stellung von Kindern in der Rechtswirklichkeit und in der Gesellschaft“.

hil

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