Palliativmediziner: Patientenverfügungen haben große Bedeutung gewonnen
Bonn – Immer mehr Menschen in Deutschland haben eine Patientenverfügung. Das am Donnerstag vor fünf Jahren vom Bundestag verabschiedete Gesetz zu Patientenverfügungen habe rechtliche Klarheit gebracht und die Situation in den Krankenhäusern deutlich verändert, sagte der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Lukas Radbruch, in Bonn.
Mittlerweile fragten viele Krankenhäuser Patienten schon vor der Aufnahme, ob sie eine Patientenverfügung hätten. Auch auf vielen Krankenhausstationen werde routinemäßig besprochen, ob solche Verfügungen vorlägen, lobte der Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn.
Radbruch räumte ein, dass der weitaus größte Teil der vorab verfassten Patientenverfügungen auf den konkreten Krankheitsfall gar nicht genau passe. „Kaum jemand kann ja zu gesunden Zeiten wirklich einschätzen, ob er bei schwerer Krankheit noch künstlich ernährt werden will“, sagte er.
Meist müssten Ärzte, Angehörige und Betreuer interpretieren, was der Patient in der konkreten Situation wohl wünschen würde. Dennoch seien Patientenverfügungen „unschätzbar wertvoll, weil sie die Richtung zeigen, in die der Patient denkt und welche Werte für ihn wichtig sind“, sagte der Palliativmediziner.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte unterdessen, dass es keine Beratungspflicht zur Abfassung einer Patientenverfügung gebe. Die Vielzahl unwirksamer Verfügungen zeige, dass nicht nur Patienten, sondern auch Notare, Ärzte und andere Berater mit der schwierigen Materie überfordert seien. Der häufigste Fehler seien „schwammige Formulierungen“. „Ich möchte nicht künstlich ernährt werden' – solche Aussagen reichen nicht. Wer keine Magensonde will, sollte die konkreten Situationen benennen. Nur dann ist die Anweisung verbindlich”, erklärte die Stiftung.
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