Patientenverfügungsprogramm: Implementierung in Senioreneinrichtungen hilfreich
Köln – In den 1990er Jahren hat sich Advanced Care Planning (ACP) als Alternative zur traditionellen Patientenverfügung entwickelt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Patientenverfügungsprogrammen wird bei ACP die gesundheitliche Vorausplanung als lebenslanger Gesprächsprozess verstanden. Alle Personen einer avisierten Zielgruppe wird eine professionelle Gesprächsbegleitung aktiv angeboten. Des Weiteren werden die relevanten Institutionen und Akteure der Region durch Schulungen aktiv einbezogen.
Damit übernehmen sie die Verantwortung dafür, dass die entstandenen, aussagekräftigen und validen Vorausplanungen bei Bedarf verfügbar sind und zuverlässig befolgt werden. Jürgen in der Schmitten und seine Koautoren legen in ihrer Studie im Deutschen Ärzteblatt (Dtsch Arztebl Int 2014; 111 (4): 50-57) dar, welche Vorteile ACP im Vergleich zur Patientenverfügung hat.
Hierfür wurden die Daten von 136 Bewohnern aus drei Interventionseinrichtungen mit 439 Bewohnern aus zehn Kontrolleinrichtungen verglichen. Im 16,5-monatigen Beobachtungszeitraum verfassten in den Interventionseinrichtungen 49 (36 %) der teilnehmenden Bewohner neue Vorausverfügungen. In der Kontrollregion war dies lediglich bei 18 (4,1 %) der Fall. In der Interventionsregion wurden weitaus häufiger Verfügungen erstellt, die von Ärzten unterschrieben waren und eine Behandlung im Notfall klärten.
Die Autoren schlussfolgern, dass die Implementierung eines ACP-Programms in deutschen Senioreneinrichtungen, weitaus häufiger als bisher berichtet, zu brauchbaren Vorausverfügungen führt. Klassische Patientenverfügungen seien hingegen bei Bedarf häufig nicht zur Hand, selten aussagekräftig, von fragwürdiger Validität und blieben vom medizinischen Personal häufig unbeachtet. Jürgen in der Schmitten und seine Koautoren schlagen vor, dass ACP mehr beachtet und weiter beforscht werden sollen.
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