Ärzteschaft

Palliativmediziner: Suizidwünsche individuell behandeln

  • Mittwoch, 1. Februar 2023

Berlin – Bei der politischen Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland hat der Palliativmediziner Lukas Rad­bruch mehr Aufmerksamkeit für den individuellen Entscheidungsprozess jedes Menschen angemahnt.

Die Entscheidung zur Suizidbeihilfe dürfe nicht „in einer Art Checkliste“ enden, die dafür abgearbeitet werden müsse, sagte der Ärztliche Direktor für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn heute im ARD-Morgen­magazin. Das sei nicht die Begleitung, die Menschen mit Sterbewunsch benötigten.

Wichtig sei in jedem Fall das eingehende ärztliche Gespräch mit den Patienten, betonte der Mediziner. Aus einem geäußerten Sterbewunsch ergebe sich demnach nicht immer eine direkte Handlungsaufforderung.

Häu­fig sei es zunächst nur ein Signal dafür, dass die Menschen über das Thema und ihre Situation reden woll­ten. „Wir stellen oft fest, das Lebens- und Todeswunsch nebeneinander stehen“, erklärte Radbruch.

Es komme nicht selten vor, dass Menschen im Verlauf eines Gesprächs auch vom Todeswunsch abrückten, und schließlich „heilfroh sind, dass sie es nicht umgesetzt haben“.

Aktuell soll im Bundestag laut Medienberichten wieder über Sterbehilfe debattiert werden. Demnach wollen die beiden parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen im Bundestag, die sich für eine liberale Regelung einsetzen, ihre Gesetzespläne zusammenführen und einen gemeinsamen Antrag vorlegen.

Derzeit liegen insgesamt drei unterschiedliche Gesetzentwürfe vor, die einen Missbrauch von Suizidbeihilfe verhindern und garantieren sollen, dass Suizidwillige eine selbstbestimmte und freie Entscheidung treffen. Eine Erste Lesung und Anhörungen haben bereits stattgefunden.

kna

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