Niederlande wollen aktive Sterbehilfe auf Kleinkinder ausweiten
Den Haag – Die niederländische Regierung hat eine Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Kleinkinder angekündigt. Laut niederländischem Innenministerium betrifft die Regelung eine „kleine Gruppe“ von fünf bis zehn Kindern unter zwölf Jahren pro Jahr, „bei denen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichen, um ihr Leiden zu lindern“.
Damit folgt das Land seinem Nachbarn Belgien, wo eine ähnliche Regelung seit 2014 gilt. Für die Neuregelung ist keine Zustimmung des Parlaments erforderlich. Bereits jetzt können Kinder, die älter als zwölf Jahre sind, in den Niederlanden Sterbehilfe beantragen. Bis zum Alter von 16 Jahren ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht Warnungen vor einer schleichenden Gewöhnung an aktive Sterbehilfe damit als bestätigt an. „Die Niederlande zeigen mit diesem Schritt, dass sich eine Gesellschaft mit der organisierten Tötung von Menschen arrangieren kann“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
„Der gesellschaftliche Gewöhnungseffekt stärkt nicht die Hilfe und den Beistand für kranke und lebensmüde Menschen“, so Brysch. „Vielmehr führt der Einstieg zum organisierten Angebot auf Tötung immer zu einer Ausweitung.“ Deshalb müsse die deutsche Politik in der aktuellen Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung die Entwicklung des Nachbarlandes in den Blick nehmen.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe bislang klar untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur Suizidbeihilfe vom Februar 2020 ein weitreichendes Grundrecht auf selbstbestimmten Tod und dabei auch das Recht auf Hilfe Dritter formuliert. Manche Kritiker sehen jetzt nur noch eine hauchdünne Grenze in Richtung aktiver Sterbehilfe.
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