Politik

Palliativversorgung: Gerichtsstreit um die PKV-Erstattung

  • Dienstag, 28. Januar 2014

Witten – Die Angehörigen einer Verstorbenen in Witten haben jetzt deren private Kranken­kasse auf die Übernahme der Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativ­versorgung (SAPV) verklagt. Das Gericht wird in dem Verfahren voraussichtlich bald eine Entscheidung fällen. Die Erben einer Apothekerin, die in ihrer letzten Lebensphase vom Palliativnetz Witten betreut wurde, haben die Dortmunder Continentale Versicherung verklagt.

Noch zu Lebzeiten der Patientin hätte sich die Versicherung geweigert, die Kosten zu übernehmen, teilten das Pallativnetz Witten und Rechtsanwältin Henrike Korn von der Berliner Kanzlei für Gesundheitsrecht in einer gemeinsamen Pressemeldung mit. „Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung behauptete die Continentale mal, dass eine medizinische Notwendigkeit gar nicht bestanden habe, mal zweifelte sie die Fach­kom­petenz des betreuenden Palliativteams an, mal gibt sie vor, der Kostenerstattungs­anspruch sei nicht fällig geworden, da man die vorgelegte Rechnung nicht habe prüfen können.“

Die Kasse habe vor Gericht sogar behauptet, „ich sei gar kein Arzt – Ich musste dort meine Approbationsurkunde vorlegen“, empörte sich der behandelnde Arzt, Matthias Thöns, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

„8,9 Millionen Menschen sind in Deutschland privat krankenversichert. Doch viele wissen nicht, dass sie keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für spezialisierte ambu­lante Palliativversorgung und stationäre Hospizversorgung haben. Die meisten privaten Krankenversicherungen tragen die Kosten nur auf freiwilliger Basis“, teilt die Deutsche Stiftung Patientenschutz mit. „Eine Kostenübernahme auf Kulanzbasis kann aber nicht mit einem Rechtsanspruch gleichgesetzt werden“, erklärt deren Vorstand Eugen Brysch.

Der Verbandsdirektor der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach, betont dagegen, dass die privaten Krankenversicherer in aller Regel diese Leistungen erstatteten, „wenn auch auf anderer rechtlicher Grundlage als bei Kassenpatienten.

Kli

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