Palliativversorgung: Landesärztekammer Brandenburg erinnert an Weiterbildungsinhalte

Potsdam – Im Streit um die besonders qualifizierte Palliativversorgung und die damit verbundenen neuen Eingangsvoraussetzungen für teilnehmende Ärzte erinnert die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) an die Weiterbildungsinhalte entsprechender Facharztdisziplinen. „Es macht keinen Sinn und führt Weiterbildungsrichtlinien ad absurdum, wenn es nötig wird, nach absolvierter Facharztanerkennung wiederum mit neu erdachten Qualifikationen nachzuweisen, dass ein Facharzt sein Fachgebiet beherrscht“, sagte Frank-Ullrich Schulz, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, heute.
So sei zum Beispiel in den Weiterbildungsinhalten zum Erwerb der Facharztqualifikation Allgemeinmedizin explizit formuliert, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in der Behandlung von Palliativpatienten nachzuweisen sind. Dies sei aus Sicht der Ärztekammer Brandenburg ausreichend, um nach bestandener Anerkennung zum Facharzt selbstständig die Verantwortung zur Behandlung dieser Patienten zu übernehmen.
„Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise, wie ein 40-Stunden-Basiskurs, Hospitationen oder der Nachweis behandelter Patienten, sind somit unnötig und kontraproduktiv, da sie eher ausgrenzend wirken und den Engpass an Palliativversorgung noch verstärken“, sagte der Vizepräsident der Landesärztekammer Brandenburg, Hanjo Pohle. Die Ärztekammer fordert ein Umdenken und die Rückkehr zur Akzeptanz der Weiterbildungsordnungen der Facharztdisziplinen. Dies sei „dringend geboten“, hieß es.
Hintergrund des Debatte ist, dass der Bewertungsausschuss Ende Juli neue Palliativleistungen beschlossen hatte und sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband für die Abrechenbarkeit der besonders qualifizierten Palliativversorgung auf Qualitätskriterien verständigt hatten. Kritik hatte bereits der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) in einem Brief an die KBV und den GKV-Spitzenverband geübt. KBV und Krankenkassen können die Aufregung nicht nachvollziehen.
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