Politik

Pandemiekosten für Pflegekassen: Sozialverband prüft Musterklagen

  • Donnerstag, 31. Juli 2025
/Osterland, stock.adobe.com
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Berlin – Der Sozialverband VdK prüft mit Blick auf im Zusammenhang mit der Coronapandemie vom Bund genutzte Gelder der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) Musterklagen von VdK-Mitgliedern.

„Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung“, betonte heute VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Die Bundesregierung müsse – statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen – erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen begleichen.

Im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht Bentele keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen. Man prüfe derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigere, „ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen“.

Der VdK verwies darauf, dass Dagmar Felix von der Universität Hamburg in einem rechtswissenschaftlichen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge verwehrt sei, wenn diese zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden.

Felix hatte in einem Gutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit festgestellt, dass eine entsprechende Klage der Beitragszahler vor den Sozialgerichten möglich sei. Pflegebeiträge unterlägen einer „strengen Zweckbindung“, so Felix.

Bei den Coronamaßnahmen habe es sich aber nicht um Kernaufgaben der SPV gehandelt, sondern um gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher habe „eine vollständige Refinanzierung aus Steuermitteln des Bundes zu erfolgen“.

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hatte die Pflegekassen 2020 verpflichtet, verschiedene Maßnahmen zur Pandemiebewältigung – wie zum Beispiel Coronatests oder Coronaprämien für Pflegekräfte – aus dem Ausgleichsfonds der SPV zu finanzieren. Diese Ausgaben wurden bislang nur zum Teil zurückgezahlt: 5,2 Milliarden Euro sind noch offen.

EB/aha

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