Politik

Paradigmenwechsel: Allgemeine Weiterbildungsinhalte orientieren sich künftig an ärztlichen Rollen

  • Donnerstag, 14. Mai 2026
Johannes Albert Gehle (links) und Henrik Herrmann, Vorsitzende der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer /Jürgen Gebhardt
Johannes Albert Gehle (links) und Henrik Herrmann, Vorsitzende der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer /Jürgen Gebhardt

Hannover – Der 130. Deutsche Ärztetag hat heute eine grundlegende Neustrukturierung der allgemeinen Inhalte der ärztlichen Weiterbildung beschlossen. Durch die Reform wird die Weiterbildung stärker auf übergreifende ärztliche Kompetenzen, Haltungen und Rollen ausgerichtet.

„Das ist ein Paradigmenwechsel“, sagte Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, der gemeinsam mit Johannes Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Bislang waren die allgemeinen Weiterbildungsinhalte in kognitive sowie Handlungs- und Methodenkompetenzen gegliedert. Diese sollten jeweils unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen vermittelt werden.

Im Zuge der Weiterentwicklung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) sei jedoch festgestellt worden, dass einzelne Kompetenzen je nach Fachgebiet unterschiedlich relevant und damit auch unterschiedlich gut im Rahmen der Weiterbildung vermittelbar seien, so Gehle.Das Handeln der Ärztinnen und Ärzte soll künftig im Vordergrund stehen“.

Deshalb soll sich nach mehrheitlichem Beschluss des Ärzteparlaments die Struktur der allgemeinen Weiterbildungsinhalte an acht sogenannten CanMEDS-Rollen orientieren, die die Weiterbildung prägen. Insbesondere die Vorbildfunktion erfahrener Ärztinnen und Ärzte sei dabei entscheidend, so Gehle. Die neuen allgemeinen Weiterbildungsinhalte sollen im beruflichen Alltag vorgelebt werden.

Die zentrale Rolle bleibt die des „medizinischen Experten“. Ärztinnen und Ärzte sollen medizinisches Wissen, klinische Fähigkeiten und berufliche Werte vereinen, um eine hochwertige und sichere patientenorientierte Versorgung sicherzustellen. Als „Kommunikatoren“ sollen sie zudem vertrauensvolle Beziehungen zu Patienten aufbauen und empathisch mit Angehörigen und Kollegen sowie anderen Gesundheitsberufen kommunizieren.

Dabei sollen sie relevante Informationen austauschen und zugleich das Arzt-Patienten-Geheimnis wahren. Durch die Rolle des „Teamplayers“ beziehungsweise Kooperationspartners soll die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen betont werden. Sie sollen zudem effektiv mit anderen Gesundheitsfachkräften und Akteuren kooperieren, um eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

Als künftige „Führungskräfte“ sollen Ärztinnen und Ärzte lernen, Verantwortung in Klinik, Wissenschaft, Verwaltung und Lehre zu übernehmen. Sie sollen Teams anleiten und an einem patientenorientierten Gesundheitssystem mitwirken. Die Rolle der „Vertretung des Patienten“ hebt die Gesundheitsfürsprache hervor.

Ärztinnen und Ärzte sollen ihre fachliche Expertise nutzen, um die Gesundheit einzelner Menschen und der Allgemeinheit zu fördern, Bedürfnisse zu erkennen und erforderlichenfalls Ressourcen zur Unterstützung Betroffener zu mobilisieren.

Unter der Rolle „Lehrende und Lernende“ wird das lebenslange Lernen verankert. Ärztinnen und Ärzte sollen sich kontinuierlich fortbilden, Wissen weitergeben, wissenschaftliche Erkenntnisse bewerten und zur Forschung beitragen. Die Rolle der „Professionalität“ umfasst ethisches Handeln, persönliche Verantwortung und hohe berufliche Standards.

Gleichzeitig wird auch die eigene Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich berücksichtigt. Neu hervorgehoben wird zudem die Rolle „im Kontext digitaler Medizin“. Ärztinnen und Ärzte sollen die Möglichkeiten digitaler Medizin und Künstlicher Intelligenz kennen, Chancen und Risiken einschätzen und digitale Anwendungen gezielt in Information und Patientenversorgung einsetzen. Zudem sollen sie an deren Weiterentwicklung mitwirken.

Auch die Dokumentation der Weiterbildung soll vereinfacht werden. Bei einem Wechsel der Weiterbildung oder dem Erwerb einer weiteren Facharztqualifikation sollen bereits bestätigte Rollen künftig eigenständig durch Ärzte in Weiterbildung in das elektronische Logbuch übertragen werden können. Durch die stärkere Ausrichtung auf fachübergreifende Grundhaltungen und Rollen soll zudem die bisher notwendige Prüfung der Anrechenbarkeit allgemeiner Inhalte durch die Ärztekammern entfallen.

Umgang mit Todes- und Suizidwünschen

Neu ist zudem: Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung sollen künftig strukturiert lernen, mit Todes- und Suizidwünschen umzugehen und Grundlagen der Suizidprävention zu kennen. Zusätzlich beschloss der 130. Deutsche Ärztetag dazu mit einer großen Mehrheit die Aufnahme des neuen Weiterbildungsinhalts zum „Umgang mit Todes- und Suizidwünschen einschließlich Grundlagen der Suizidprävention“. Er soll der Rolle „Ärztinnen und Ärzte als medizinische Experten“ zugeordnet werden.

Zur Begründung der Aufnahme dieser Kompetenz verwies Antragsteller Jörg Weimann, Abgeordneter der Ärztekammer Berlin, auf die seit Jahren konstanten beziehungsweise zuletzt leicht steigenden Suizidraten in Deutschland. Der Suizidprävention komme daher besondere Bedeutung zu.

Ärztinnen und Ärzte würden sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld immer wieder mit geäußerten Todeswünschen konfrontiert. Es gehöre zu ihren Aufgaben, solchen Äußerungen offen und zugewandt zu begegnen sowie Unterstützungs- und Hilfsangebote zu kennen.

Zudem fehlten bislang ausreichend flächendeckende Fortbildungsangebote zu diesem Themenfeld. CME-akkreditierte Veranstaltungen zur Suizidprävention seien in den Veranstaltungskalendern der Landesärztekammern nur selten zu finden. Die neuen Vorgaben sollen deshalb grundlegende Kenntnisse unabhängig vom jeweiligen Fachgebiet verpflichtend verankern, so der Deutsche Ärztetag.

Unberührt davon sollen spezifische therapeutische Handlungskompetenzen bleiben, die bereits in einzelnen Fachgebieten wie Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatischer Medizin und Psychotherapie sowie in den Zusatzweiterbildungen Notfallmedizin und Psychotherapie geregelt sind.

ER

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