Ärzteschaft

Parkinson: Fachgesellschaften unterstützen Anerkennung der Berufskrankheit

  • Dienstag, 7. Mai 2024
/ValentinValkov, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen (DPG) empfehlen, das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als künftige neue Berufskrankheit anzuerkennen. Ein entsprechendes Votum kommt auch vom ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB).

In der Branche wird laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt erwartet, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Syndrom in der zweiten Jahreshälfte in die Liste für Berufskrankheiten aufnimmt.

„Die Empfehlung‚ das ,Parkinson-Syndrom durch Pestizide‘ auf dem Boden der bereits jetzt bekannten Zusammenhänge als Berufskrankheit anzuerkennen, ist zu begrüßen“, sagte Daniela Berg, Vizepräsidentin der DGN und Mitglied der DPG. „Zum einen, weil Betroffenen und ihren Familien medizinisch und finanziell geholfen werden muss. Zum anderen wird hierdurch die Notwendigkeit des Schutzes für exponierte Personen noch klarer“, so die Parkinson-Expertin.

Den Einsatz von Pestiziden „auch unter dem Aspekt des Schutzes vor neurodegenerativen Erkrankungen auf das Notwendigste zu beschränken und verstärkt nach für Mensch und Natur unschädlichen Ersatzstoffen zu suchen“, fordert der erste Vorsitzende der DPG, Joseph Claßen. Die beiden Fachgesellschaften betonen, dass weitere Forschung nötig sei, um die Zusammenhänge von Pestiziden und Parkinson noch besser zu verstehen.

Die bisherigen Erkenntnisse dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass vieles noch unbekannt sei. Bei der Verursachung der Parkinson-Krankheit spielen laut den Fachgesellschaften Umweltfaktoren, wie die Exposition gegen Pestizide, aber auch andere schädigende Umwelteinflüsse – wie Feinstäube – eine wichtige Rolle. Andere Ursachen lägen in genetischen Veränderungen und Lebensstilfaktoren.

DGN und DPG empfehlen Parkinson-Patienten, die eine berufliche Exposition mit Pestiziden haben, ihre Ärzte zu unterrichten. Gegebenenfalls werde dann eine Anzeige bei der Berufsgenossenschaft erfolgen.

Die aktuellen Kriterien für das Vorliegen einer entsprechenden Berufskrankheit sind: die Erfüllung eines sogenannten Dosis­maßes von mindestens 100 trendkorrigierten Anwendungstagen und das gesicherte Vorliegen einer Parkinson-Erkrankung. Alle Menschen, auf die dies zutrifft, haben das Recht, sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden.

hil

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