Ärzteschaft

Pathologen kritisieren Regelung für DRG-Zuschlag von Obduktionen

  • Donnerstag, 12. Oktober 2017

Berlin – Kritik an einem sogenannten Umsetzungsvertrag, der eigentlich den Weg für eine bessere Vergütung von Obduktionen frei machen soll, üben der Bundesverband Deutscher Pathologen und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie. Statt die Details zu regeln, behindere der Vertrag die Umsetzung, so der Vorwurf.

„Rückwirkend ab 1. Januar 2017 könnten Krankenhäuser zur Qualitätssicherung durch Obduktionen einen Zuschlag zu ihren Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRGs) erhalten. Damit hat der Gesetzgeber die Obduktion erstmals als Instrument der Qualitätssicherung im Krankenhaus anerkannt und für eine gesonderte Vergütung gesorgt“, erläutern die Verbände die Hintergründe. Dies sei „außerordentlich begrüßenswert und nimmt eine langjährige Forderung der Ärzteschaft auf“, so Bundesverband und Fachgesellschaft.

Quoten festgelegt

Der Umsetzungsvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) behindere jedoch die Umsetzung der Regelung. „Leider ist der krankenhausindividuelle DRG-Zuschlag abhängig vom sofortigen Erreichen einer völlig überhöhten indikationsbezogenen Obduktionsquote von zunächst 7,5 Prozent für 2017“, kritisieren die Pathologie-Verbände. Im Augenblick liege die durchschnittliche Obduktionsquote in Deutschland bei etwa vier Prozent.

Die Verbände kritisieren des Weiteren, dass eine restriktive Indikationsliste als Bestandteil des Vertrags nach ersten Schätzungen 50 bis 70 Prozent der Obduktionen von derzeit im Krankenhaus Verstorbenen von vornherein von der Berechnung des Zuschlags ausnähmen. „Rechnet man die ausufernden bürokratischen Bestimmungen dazu, wird sehr schnell die Zahlungsvermeidungsstrategie des Spitzenverbandes der Kassen deutlich“, so die Verbände. 

„Obduktionen sollen gemäß Krankenhausstrukturgesetz als wertvolles Instrument der medizinischen Qualitätssicherung unter bestimmten Voraussetzungen durch Zuschläge finanziell gefördert werden. Ziel ist es, die Obduktionsrate zu erhöhen, damit Ärzte im Krankenhaus aus den Erkenntnissen, die aus Obduktionen gewonnen werden, kontinuierlich lernen können“, heißt es dagegen in dem Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der DKG.

„Für das Jahr 2017 wird auf Bundesebene eine indikationsbezogene Obduktionsrate von 7,5 Prozent festgelegt. Für das Jahr 2018 wird auf Bundesebene eine indikationsbezogene Obduktionsrate von 10 Prozent festgelegt. Ab dem Jahr 2019 wird auf Bundesebene eine indikationsbezogene Obduktionsrate von 12,5 Prozent festgelegt“, heißt es dort weiter.

Der Bundesverband Deutscher Pathologen und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie fordern von den Verhandlungspartnern die Obduktionsquote niedriger anzusetzen und langsamer zu steigern. „Die teilweise in der Vergangenheit zurückgefahrenen Strukturen des Obduktionswesens müssen wieder aufgebaut werden. Das würde auch gerade kleineren Krankenhäusern einen Zugang zu dieser Qualitätssicherung ermöglichen“, plädieren die Verbände.

hil

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