Rechtsmediziner schlägt verpflichtende Fortbildung für alle Ärzte vor

Frankfurt am Main – Um die Qualität der Leichenschauen in Deutschland zu verbessern, müssen alle Ärzte verpflichtend an Fortbildungen teilnehmen. Das hat der Rechtsmediziner Marcel Verhoff angeregt. Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Goethe-Universität schlägt darüber hinaus vor, dass eine Liste mit Kriterien erstellt werden müssze, wann eine Obduktion vorgenommen werden muss.
Hintergrund der Forderungen ist eine Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Rostock. Das hatte 10.000 Todesbescheinigungen aus Rostock und Umgebung aus drei Jahren überprüft. Ergebnis: Lediglich 223 waren fehlerfrei. 44 Mal wurde fälschlicherweise ein natürlicher Tod bescheinigt.
In Bremen wird seit August jeder Gestorbene von einem ausgebildeten Leichenschauarzt begutachtet. In Flächenländern wie Hessen sei ein solches Modell personell „nicht realisierbar“, glaubt Verhoff.
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