Politik

Patienten mit chronischen Nasenschleimhaut- und Nasenneben­höhlenentzündungen können von Dupilumab profitieren

  • Dienstag, 3. März 2020
/Khunatorn, stock.adobe.com
/Khunatorn - stock.adobe.com

Köln – Erwachsene Patienten mit einer schweren chronischen Rhinosinusitis mit Nasen­polypen können von einer Zusatztherapie mit dem monoklonalen Antikörper Dupilumab profitieren – zusätzlich zu ihrer Behandlung mit intranasalen Kortikosteroiden.

Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) in einer frühen Nutzenbewertung des Wirkstoffes. Die Wissenschaft­ler des Instituts sehen „einen Beleg für einen nicht quantifizierbaren, mindestens aber beträchtlichen Zusatznutzen“.

Dupilumab ist ausschließlich für Betroffene zugelassen, die Nasenpolypen haben und trotz einer Operation oder einer Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden anhal­tend unter zum Teil schweren Symptomen leiden. So kann eine chronische Rhinosinusitis zum Verlust des Geruchssinnes führen, zu ständigem starkem Laufen oder einer perma­nenten Verstopfung der Nase.

Die IQWiG-Wissenschaftler bezogen zwei randomisierte kontrollierte Studien in ihre Bewertung ein. Sie zeigen, dass sich mehrere Symptome unter einer Kombination von Dupilumab und dem intranasalen Kortikosteroid Mometasonfuroat stärker abschwächten als bei einer Behandlung mit Mometasonfuroat allein.

Für die Symptomatik ergaben sich deutliche Vorteile der neuen Kombination sowohl bei einer Befragung der Betroffenen mithilfe eines Fragebogens namens „SNOT-22“ als auch in den Endpunkten Nasenverstopfung, Verlust des Geruchssinns, Nasenlaufen, visuelle Analogskala Rhinosinusitis und visuelle Analogskala Gesundheitszustand (EQ-5D).

„Bei der gegebenen Datenlage lässt sich einschätzen, dass kein höherer Schaden von Dupilumab im Vergleich zu intranasalen Kortikosteroiden vorliegt“, berichten die Kölner Wissenschaftler zudem.

Dupilumab ist ein monoklonaler Antikörper. Er blockiert die gemeinsamen Rezeptoren von Interleukin 4 und -13. Das IQWiG weist daraufhin, dass der Gemeinsame Bundes­ausschuss über den Zusatznutzen entscheidet.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung