Patientenbeauftragter will „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ als Grundsatz bei Behandlungsfehlern

Berlin – Mit einem neuen Vorstoß für mehr Patientenschutz will der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), wieder Schwung in das Thema bekommen. Dabei will er sich in der anstehenden allgemeinen gesundheitspolitischen Gesetzgebung vor allem für eine Verringerung der Beweislast auf Patientenseite einsetzen.
„Ich will das Beweismaß senken und künftig zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit bei möglichen Behandlungsfehlern kommen“, sagte Schwartze heute in Berlin.
Er setzt nicht mehr unbedingt auf ein eigenständiges Patientenrechtegesetz, sondern will sich angesichts der politischen Lage in der Koalition auf Regelungen in mehreren Gesetzen konzentrieren. „Ich nehme alle Puzzelstücke, die ich bekommen kann. Jedes ist in seiner Form eine Verbesserung“, betonte er im Gespräch.
Denn im aktuellen Koalitionsvertrag war das Thema Patientenrechtegesetz nicht mehr explizit erwähnt, nachdem in den vorherigen Legislaturen von verschiedenen Parteien ein entsprechendes Gesetz genannt wurde. Im aktuellen Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es nur noch: „Bei medizinischen Behandlungen stärken wir Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden.“
Daher wolle Schwartze nun „Mosaiksteine“ zusammensetzen: Die Patientenrechte müssten in allen geplanten Gesetzen mitgedacht werden, sei es bei der Digitalisierung oder dem geplanten Primärarztsystem. Auch die rechtliche Umsetzung eines Urteils, wonach die Patientinnen und Patienten künftig Einsicht in alle Unterlagen der Behandlung bekommen sollten, werde nun im Justizministerium umgesetzt, erklärte Schwartze.
Das Gesetz, dass der Bundestag im Dezember 2025 verabschiedet hat, steht am Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung. Damit bekommen Versicherte das Recht, eine unentgeltliche Kopie von ihrer Behandlungsakte zu bekommen. Dies wird für Praxen wie für Kliniken gelten.
Schwartze wolle sich auch weiter dafür einsetzen, dass der Blick weg von den Fehlern der einzelnen Personen hin zur Fehlerkultur in der Medizin insgesamt gerichtet wird. „Wir wollen die Fehler in den Blick nehmen, die durch die Organisation entstehen.“
Dazu gehöre es auch, künftig auf Organisationspläne, Hygienepläne oder Wartungspläne von Geräten Zugriff zu bekommen. „Dabei geht es mir neben der Sicherheit für Patienten auch um die Sicherheit für das medizinische Personal.“
Die in Medien publizierten „krassen Fällen bei Fehlern, zeigen auf, was falsch laufen kann“, so Schwartze. Und weiter: „Wenn diese krassen Fälle aufgearbeitet werden und jeder in seinem Haus prüft, ob das bei uns hätte passieren können, dann ist schon viel erreicht.“
Schwartze erwartet daher wichtige Impulse von einem geplanten Innovationsfondsprojekt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), das sich mit dem Aufbau eines bundesweiten „Never Event Registers“ – also einem Register für Fälle von Behandlungsfehlern, die nie hätten passieren dürfen – beschäftigen soll.
Für dieses Themenfeld in der Versorgungsforschung konnten interessierte Gruppen bis Mitte Oktober 2025 Finanzierungsanträge einreichen. Die Entscheidung findet allerdings erst am 22. Mai 2026 statt, wie der G-BA auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes mitteilte. Dabei soll es acht Anträge auf Finanzierung geben. Der Start der Projekte benötigt nach der Entscheidung meist sechs weitere Monate.
Ebenfalls eine deutliche Verbesserung des Gesundheitssystems erwartet der Patientenbeauftragte vom geplanten Primärarztsystem. Morgen (27.1.) sind dazu erste Gespräche im Bundesgesundheitsministerium geplant, an denen Schwartze auch teilnimmt. „Wir werden da nun in die Gespräche einsteigen, auch im Sinne der Patientinnen und Patienten, um Verbesserungen hinzubekommen.“
So sollten künftig unnötige Wege gespart werden sowie Behandlungspfade klarer werden. Dabei wolle er aber auch im Blick behalten, „dass die freie Facharztwahl erhalten bleibt und auch der Primärversorger zwischendrin gewechselt werden darf“. Es müsse Regelungen für Chroniker geben, damit ein regelmäßiger zusätzlicher Weg zum Hausarzt vermieden werde.
Anlässlich des heutigen „Tags der Patienten“ will auch die Bundestagsfraktion der Grünen einen Antrag zur Verbesserung der Patientenrechte einbringen. Ob Behandlungsfehler aufgeklärt würden, dürfe nicht vom Zufall abhängen, sagte Grünen-Gesundheitspolitikerin Linda Heitmann vergangene Woche der Zeit.
„Entscheidend ist, dass die Beweislast nicht in erster Linie bei Betroffenen, sondern bei Behandlerinnen und Behandlern liegen muss.“ Zudem wolle man sicherstellen, dass Dokumentationen nachvollziehbar seien, das Gutachten unabhängig erstellt und Betroffene angemessen unterstützt würden.
Das SPD-geführte Bundesjustizministerium erklärte der Zeitung, derzeit seien keine Änderungen geplant. Ablehnung kommt aus der Unionsfraktion. Eine generelle Absenkung des Beweismaßes auf eine bloß überwiegende Wahrscheinlichkeit „würde zwangsläufig zu deutlich mehr Streitfällen, erheblich mehr Dokumentationspflichten und einem massiven Anstieg bürokratischer Verfahren führen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Simone Borchardt, der Zeit.
Die Bundestagsfraktion der Linken fordert einen leichteren Zugang zu Behandlungsunterlagen im Fall, „wenn etwas schief geht“, so Evelyn Schötz (Linke). In diesen Fällen „dürfen Betroffene nicht im Regen stehen“, heißt es in einer Mitteilung weiter. „Zu viele Menschen erleben ein Gesundheitssystem, das sich zuerst an Zuständigkeiten und Budgets orientiert – und erst danach am Menschen. Wer krank ist, braucht Unterstützung, keine zusätzlichen Hürden.“
Auch der AOK Bundesverband fordert eine „Weiterentwicklung der Patientenrechte“ und schließt sich den Forderungen des Patientenbeauftragten an: „Um die Position der geschädigten Patientinnen und Patienten zu stärken, fordern wir eine Absenkung der Beweislast“, erklärte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes in einer Mitteilung heute.
Künftig müsse es ausreichen, dass der Beweis der Kausalität zwischen Fehler und Schaden als geführt gelte, wenn der Ursachenzusammenhang mit mehr als 50 Prozent überwiegend wahrscheinlich sei. Daher müsse es in dieser Legislatur „endlich Bewegung beim Thema Patientenrechte" geben.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit:
5