Patientenbefragungen werden Teil von Qualitätssicherungsverfahren

Berlin – Ergebnisse aus Patientenbefragungen sollen zukünftig als zusätzliche Datenquelle in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen eingehen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.
Den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu den Regelungen zur Patientenbefragung hatte der G-BA bereits am 22. November 2019 als Teil seiner Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) gefasst.
Damit soll die Perspektive der Patienten bezogen auf Behandlungserfahrungen und Behandlungsergebnisse besser berücksichtigt werden. Die erste Patientenbefragung wird im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention (QS PCI) etabliert werden, kündigte der G-BA an.
Für die nötigen Vorarbeiten hatte der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt. Der Abschlussbericht des IQTIG und die als Teil des Berichts enthaltenen Patientenfragebögen wurden heute in Berlin zur Veröffentlichung freigegeben.
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