Politik

Patienten­befragungen werden Teil von Qualitäts­sicherungsverfahren

  • Montag, 23. Dezember 2019
/Rostislav Sedlacek, stockadobecom
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Berlin – Ergebnisse aus Patientenbefragungen sollen zukünftig als zusätzliche Daten­quelle in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen eingehen. Das hat der Gemein­sa­me Bundesausschuss (G-BA) entschieden.

Den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu den Regelungen zur Patientenbefragung hatte der G-BA bereits am 22. November 2019 als Teil seiner Richtlinie zur daten­ge­stützten ein­richtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) gefasst.

Damit soll die Perspektive der Patienten bezogen auf Behandlungserfahrungen und Be­hand­lungsergebnisse besser berücksichtigt werden. Die erste Patientenbefragung wird im Rah­men des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention (QS PCI) etabliert werden, kündigte der G-BA an.

Für die nötigen Vorarbeiten hatte der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Trans­parenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt. Der Abschlussbericht des IQTIG und die als Teil des Berichts enthaltenen Patientenfragebögen wurden heute in Berlin zur Ver­öffentlichung freigegeben.

may/EB

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