Vermischtes

Patienteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien bereitgestellt

  • Montag, 2. Mai 2022
/luchschenF, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt ab sofort eine neue Patienteninformation zum vorge­­burtlichen Bluttest auf Trisomien bereit. Kassenärztliche Vereinigungen können gedruckte Broschüren für ihre Mitglieder bestellen – insbesondere für gynäkologische Praxen. Die Information ist aber auch online verfügbar.

„Die Versicherteninformation unterstützt künftig als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklärung die Beratung der schwangeren Frauen“, hieß es aus dem G-BA. Die Broschüre beschreibt unter anderem, welche Aussagen mit dem Bluttest möglich sind und welche nicht, wie zuverlässig die Testergebnisse sind und dass ein auffäl­li­ges Ergebnis weiter abgeklärt werden muss.

Ziel ist, dass Frauen möglichst gut informiert gemeinsam mit ihrem Arzt darüber entscheiden, ob sie einen nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) auf Trisomien 13, 18 oder 21 durchführen wollen. Ärzte müssen die Infor­mation im Gespräch mit der Schwangeren künftig verpflichtend einsetzen.

„Der G-BA hat es sich zu keinem Zeitpunkt leicht gemacht – weder mit der Versicherteninformation noch mit dem Beschluss, den Bluttest auf Trisomien unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen“, sagte der unparteiische Vorsitzender des G-BA, Josef Hecken, im Sommer vergangenen Jahres. Es sei „rational wie medizinisch richtig“, jenen Schwangeren, denen das Wissen um eine Trisomie persönlich wichtig sei, eine sichere Alternative zu invasiven Tests anzubieten, so Hecken.

Der Bluttest wird laut dem G-BA in begründeten Einzelfällen voraussichtlich ab diesem Sommer neue Leist­ung der gesetzlichen Krankenversicherung. Derzeit werde im Bewertungsausschuss der Ärzte und Kranken­kassen über die ärztliche Vergütungsziffer verhandelt.

hil

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