Nicht-invasive Pränataltests: Bremen plädiert für Monitoring der Folgen

Berlin – Flankierende Maßnahmen zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) thematisiert die Freie Hansestadt Bremen in einem im Bundesrat behandelten Entschließungsantrag. Die Vorlage wurde an den federführend zuständigen Gesundheitsausschuss des Bundesrates verwiesen.
Gemäß eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist dieser NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
In dem Antrag Bremens heißt es, ein solch wichtiges ethisches und frauengesundheitspolitisches Thema wie die Risikobestimmung für Trisomie 13 und 18 und Trisomie 21 bedürfe einer bundespolitischen Auseinandersetzung. Daher solle die Bundesregierung, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von NIPT implementieren.
So sollen „zeitnah“ belastbare Daten zu verschiedenen Aspekten erhoben und ausgewertet werden – beispielsweise zu der in der Mutterschaftsrichtlinie geforderten ausführlichen medizinischen Beratung Schwangerer vor und nach der Inanspruchnahme eines NIPT sowie zu Bedarfen und Angeboten nicht medizinischer Beratungsangebote und zur Qualität ihrer Vernetzung.
Auch sollen Informationen zur Inanspruchnahme des NIPT sowie deren Gründe, zur Inanspruchnahme einer anschließenden invasiven Abklärung und zur Entwicklung der Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21 gewonnen werden.
Ein interdisziplinäres Expertengremium solle zudem die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüfen.
Das Gremium soll die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer „sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage“ für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten, so der Entschließungsantrag.
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