Patienteninformationen zum Pflegestärkungsgesetz I
Berlin – Eine Internetseite mit Informationen zum Pflegestärkungsgesetz I hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgestellt. Zur Erinnerung: Das sogenannte PSG I ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Es verbessert die gesetzlichen Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die Einführung der neuen fünf Pflegegrade und die neue Pflegebegutachtung sind dagegen Gegenstand des Pflegestärkungsgesetzes II. Der Entwurf dazu liegt vor, im August will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dieses eigentliche Kernstück der Pflegereform zur Beratung ins Bundeskabinett geben, nach der Sommerpause soll der Bundestag es beraten.
Zunächst aber das PSG I: Die neue Seite enthält vor allem Serviceinformationen – „Wem stehen Leistungsverbesserungen zu? In welcher Höhe? Wer ist Ansprechpartner für Fragen?“ sind Fragen, welche die Seite beantwortet.
Außerdem zeigt die Website in einer Multimedia-Reportage den Alltag einer neuen Betreuungskraft. Hintergrund ist, dass das PSG I die Beschäftigung von bis zu 20.000 neuen Betreuungskräften vorsieht, die den Alltag in der stationären Pflege verbessern sollen. Im Gegensatz zu Pflegekräften sind sie vor allem dafür zuständig, das Leben von Pflegebedürftigen aktiv zu gestalten, beispielsweise durch Gruppenkurse oder Spaziergänge.
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