Patientenmobilität: Hamburg setzt EU-Richtlinie um
Hamburg – Der Hamburger Senat hat die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung auf den Weg gebracht. Das teilte die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit. Danach haben Patienten innerhalb der europäischen Union das Recht, von Ärzten vor einer Behandlung ausführliche Informationen zu Therapieoptionen, Qualifikation und Zulassung der Behandler sowie zur Qualität und zur Sicherheit der angebotenen Leistung zu erhalten.
Sie sollen dadurch möglichst sachkundig entscheiden können, wo und bei wem sie sich behandeln lassen. Auch die Kostenerstattung bei Behandlungen in anderen EU-Mitgliedstaaten ist der Behörde zufolge gesichert.
Die Informationsrechte dienen dazu, die grenzüberschreitende Patientenmobilität zu stärken, so dass Patienten auch in einem anderen EU-Mitgliedsland ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Alle Versicherten in der EU erhalten die Behandlungskosten von ihrer heimischen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch für die entsprechende Behandlung im Inland übernommen werden.
Darüber hinaus hat der Senat eine Regelung beschlossen, die jeden selbstständig arbeitenden Gesundheitsdienstleister dazu verpflichtet, sich durch eine Berufshaftpflicht oder ein vergleichbares System abzusichern. Dabei kann es sich auch um kommunale Schadensausgleichsysteme oder Entschädigungsfonds handeln. Von der neuen Regelung sind insbesondere die Gesundheitsfachberufe betroffen, für die eine solche Pflicht bisher noch nicht bestand, wie Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten.
Informationen zu den Regelungen bei EU-Auslandsbehandlungen und zu Gesundheitsdienstleistern im EU-Ausland sind bei der Nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung unter www.eu-patienten.de abrufbar.
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