Patientenrechte: Gesetzentwurf nachbessern
Berlin – „Die Bundesregierung muss das Patientenrechtegesetz nachbesseren. Opfer von Behandlungsfehlern müssen im Streitfall zügig zu ihrem Recht kommen.“ Das hat Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), am Mittwoch in Berlin gefordert. Auf Einladung des Verbands diskutiert Vertreter von Politik, Gesundheitswesen und Patienten über den Entwurf für das Patientenrechtegesetzes. Anfang November soll es verabschiedet werden.
Von Behandlungsfehlern Betroffene könnten ihre Ansprüche oft nicht durchsetzen, weil die Beweislast vor Gericht nicht fair verteilt sei. „Es ist gut, dass es jetzt ein Gesetz gibt, dass für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen soll“, sagte Billen. „Wir sehen aber noch großen Verbesserungsbedarf, damit das Gesetz besser wird als die bestehende Rechtsprechung. Wer durch menschliches Versagen gesundheitliche Schäden erleidet, muss schnell und unkompliziert zu seinem Recht kommen.“
Wer einen Behandlungsfehler vermutet und Klärung sucht, muss oft eine lange Auseinandersetzung vor Schlichtungsstellen und Gerichten hinnehmen. Deshalb fordert der vzbv konkrete Nachbesserungen. Dazu zählt er eine andere Verteilung der Beweislast bei Behandlungsfehlern: Bislang muss der Patient im Regelfall nicht nur Schaden und Fehler nachweisen, sondern auch, dass der Fehler tatsächlich den Schaden verursacht hat. Dies überfordere Betroffene oftmals, so der Verband. Er fordert zudem, das Schlichtungswesen zu reformieren. Darüber hinaus gebühre dem Thema Risikominimierung in den Krankenhäusern ein höherer Stellenwert.
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