Patientenschützer kritisieren Einknicken des Bundes bei Regelungen zum Organspenderegister

Berlin – Patientenschützer haben das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, die Möglichkeiten zur Eintragung in das Organspenderegister entgegen der Forderung des Bundestags doch nicht auszuweiten.
„Ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern will, verliert so an Glaubwürdigkeit", sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).
Er erinnerte an den Beschluss des Bundestags vor sechs Jahren, nachdem sich die Bürger künftig auch auf den Ausweisstellen in das Zentralregister eintragen können. Doch die Bundesländer weigerten sich, diese gesetzliche Pflicht umzusetzen, beklagte Brysch. „So gibt es deutschlandweit in kaum einer Kommune für jeden zugängliche datenschutzsichere Terminals“, sagte er.
Deshalb verwundere es auch nicht, dass sich nur so wenig Menschen bisher registriert hätten. „Statt von den Ländern die Gesetzestreue einzufordern, soll die kommunale Einrichtungspflicht der barrierefreien Angebote jetzt gestrichen werden“, kritisierte der Verbandsvorsitzende.
Der Bundestag hatte 2020 den Vorstoß mehrerer Abgeordneter zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, jedoch gleichzeitig die Einrichtung eines Organspendezentralregisters beschlossen. Später forderten die Gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die beschlossene Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen wieder zu streichen.
Dem will die Bundesregierung nun nachkommen. Die Änderung ist in der Novelle des Transplantationsgesetzes enthalten, mit dem erstmals die sogenannte Überkreuzspende erlaubt werden soll. Dazu ist heute eine Expertenanhörung im Bundestag geplant. In die Organspendedatenbank haben sich seit der Einführung im März 2024 eine halbe Million Menschen eingetragen.
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