Politik

Patientenvertreter wünschen sich mehr Beteiligung im Gesundheitswesen

  • Mittwoch, 6. November 2019
/Karramba Production, stockadobecom
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Berlin – Für eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung von Patientenvertretern hat sich der Paritätische Gesamtverband im Zuge der aktuellen Gesetzgebung der Bun­des­regierung ausgesprochen. In einem Positionspapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, mahnt der Verband mehr Beteiligungen und stärkere Vertretungen von Patien­teninteressen an.

Das gelte besonders im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und im gerade reformier­ten Medizinischen Dienst (MD), der bisher unter dem Namen Medizinischer Dienst der Kranken­versicherung (MDK) firmiert.

Das MDK-Reformgesetz soll in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten werden. Darin ist vorgesehen, dass Patientenvertreter künftig in den Verwaltungsräten des neuen MD seinen stimmberechtigten Sitz haben. „Patientenvertreterinnen und Patientenvertre­ter sollten die Möglichkeit haben, den Medizinischen Dienst Bund zu Beratungszwecken für ihre Tätigkeit im Gemeinsamen Bundesausschuss zu Rate ziehen zu können. Der ge­setzliche Auftrag des MD Bund ist entsprechend zu erweitern“, fordert der Verband in dem Papier.

Die Einbeziehung von Patientenvertretern müsse eine Selbstverständlichkeit werden, er­klärte der Vorsitzende des Paritätischen Ge­samtverbandes, Rolf Rosenbrock. Sie bringe die Perspektive der Nutzer ein. Um die Unabhängigkeit der Vertretungen zu stärken, müssten bundesweite, transparente Regelungen zu dessen Nachweis festgelegt werden, heißt es, damit offengelegt werden könne, welches Mitglied welche Zuwendungen erhal­ten habe.

Der stimmberechtigte Sitz in den MD-Verwaltungsräten auf Landes- und Bundesebene sollte aber nicht die einzige Stärkung von Patientenrechte in dieser Legislatur bleiben, so der Verband. So fordert er in dem Papier auch für die Arbeit der Patientenvertreter im G-BA, denen „umgehend ein Stimmrecht in Verfahrensfragen einzuräumen“ seien.

Perspektivisch sollten die bisher stimmlose Bank der Patienten auch ein volles Stimm­recht für die inhaltlichen Beschlüsse bekommen. Derzeit ist eine Mitberatung vorhanden, bei einer Abstimmung muss das Votum der Patientenvertreter abgefragt und protokolliert werden. Das Votum zählt aber nicht als Stimme.

Als weiteren Schritt für mehr Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen fordert der Ver­band die Umwandlung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine gemeinnüt­zi­ge Trägerschaft. „Patientenberatung darf nicht in die Hände von Investoren gelegt wer­den“, heißt es. Die Unabhängigkeit müsse gesichert werden und Patientenorganisationen müssten besser in die UPD einbezogen werden.

Auch beim kommenden Aufbau eines Nationalen Gesundheitsportals sowie bei der digi­talen Vernetzung im Gesundheitswesen müssten Patienten eine zentrale Rolle spielen. „Es ist dafür Sorge zu tragen, dass für Personen, die nicht über eine entsprechende Hard­wareausstattung und mobile Endgeräte verfügen, an öffentlichen Anlaufstellen jederzeit die Möglichkeit geschaffen wird, Einsicht in ihre elektronische Patientenakte zu nehmen.“

bee

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