Ärzteschaft

Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung steigt

  • Freitag, 7. November 2014

Berlin – Rund 132 Millionen Euro stehen ab 2015 zusätzlich für die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) zur Verfügung. Das hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Sommer in den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen für das Jahr 2015 durchgesetzt. Auf die Details der neuen Vergütungsregelungen haben sich KBV und GKV-Spitzenverband jetzt geeinigt.

Danach erhalten grundversorgende Fachärzte ab Januar 2015 je PFG einen festen Zuschlag. Die Höhe des Zuschlags liegt einheitlich bei 26,7 Prozent der jeweiligen PFG. Zum Beispiel erhalten HNO-Ärzte einen Zuschlag von 0,72 Cent, ihre PFG ist mit 2,77 Euro bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit stets in voller Höhe. Der Zuschlag wird automatisch bei der Abrechnung für jeden PFG-Fall durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Außerdem vereinbarte die KBV, dass ab 2015 auch Schwerpunktinternisten eine PFG erhalten. Sie ist in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen ausschließlich die jeweilige Grundpauschale und/oder der Laborwirtschaftlichkeitsbonus (GOP 32011) abgerechnet werden. „Die neuen haus- und fachärztlichen Leistungen werden extrabudgetär bezahlt“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Damit sei der Einstieg in feste Preise gelungen. Er kündigte an, die Grundversorgung weiter stärken zu wollen.

Fachärzte der Grundversorgung erhalten seit Oktober 2013 einen Zuschlag: Diese PFG wird einmal im Quartal für jeden Behandlungsfall gezahlt, bei dem der Arzt ausschließlich konservativ tätig ist und keine spezialisierten Leistungen durchführt. Darauf hatte sich die KBV mit dem GKV-Spitzenverband Ende Mai 2013 geeinigt.

Ziel der KBV ist, dass die Krankenkassen künftig Leistungen der Grundversorgung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlen – ohne Mengen­begrenzung und zu festen Preisen. „Die Pauschale zur fachärztlichen Grundversorgung ist ein erster Schritt, um die bestehende Unterfinanzierung zu beseitigen“, hieß es aus der KBV.

hil

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