Ärzteschaft

PCR-Testkapazitäten nicht ausgeschöpft, Antikörpertests nehmen zu

  • Dienstag, 12. Mai 2020
/picture alliance, Daniel Bockwoldt
/picture alliance, Daniel Bockwoldt

Berlin – Die in deutschen Laboren zur Verfügung stehenden Testkapazitäten auf Infek­tionen mit SARS-CoV-2 überschreiten den Versorgungsbedarf weiterhin deutlich. Rund 840.000 Tests könnten nach Informationen der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) wöchentlich durchgeführt werden, weniger als die Hälfte davon werde derzeit abgerufen, hieß es heute bei einer Onlinepressekonferenz des ALM.

Insgesamt 330.541 PCR-Tests auf SARS-CoV-2 fanden in Kalenderwoche 19 in 87 ALM-Laboren und 36 weiteren Laboren statt – eine Steigerung um 22 Prozent im Vergleich zur Vorwoche. „Wir sind gut gerüstet für die Ausweitung der PCR-Diagnostik auf Risiko­gruppen, Pflegeheime und Krankenhäuser und insbesondere auf die Kontaktpersonen“, sagte ALM-Vorstand Evangelos Kotsopoulos.

Auch die Zahl der Antikörpertests steigt den fachärztlichen Laboren zufolge stetig an. Vom 4. bis 10. Mai wurden insgesamt 61.299 durchgeführt, fast doppelt so viele wie noch drei Wochen zuvor. Getestet wird dabei auf IgG-Antikörper.

Diese zeigten an, dass der Patient eine Infektion durchgemacht habe, berichtete der 1. Vorsitzendes ALM, Michael Müller, erlaubten aber keine Aussage über den Immunitäts­status des Getesteten. Hierfür fehle es an wissenschaftlicher Evidenz. Auch bestehe wei­terhin das Problem einer möglichen Kreuzreaktivität mit Antikörpern gegenüber anderen Coronaviren.

ALM-Vorstand Jan Kramer forderte in diesem Zusammenhang zum sorgsamen Umgang mit den Testergebnissen auf: „Positive Antikörpertests sind kein Freibrief, auf die Einhal­tung von Kontaktregeln der Hygiene zu verzichten. Sie können lediglich eine gute Ergän­zung zur PCR-Testung sein, und Aussagen dazu machen, ob Patienten bereits Kontakt mit dem Erreger hatten, wenn zwei Wochen zuvor entsprechende Symptome bestanden“, so der Mediziner. Vom Einsatz von Schnelltests rät der ALM ab.

Tracking-App: Labormediziner für Nutzung validierter Schnittstelle

Der fachärztliche Berufsverband wies außerdem darauf hin, dass die erweiterten Meldun­gen, die nach neuem § 7 Infektionsschutzgesetz künftig vorgesehen sind, elektronisch er­folgen müssten: „Nur so können die vielen Millionen an Datensätzen bewältigt, ausge­wer­tet und sinnvoll genutzt werden“, sagte Christian Scholz, Vorstand im ALM und Spre­cher der AG IT.

nec

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