Personalbemessung: Evangelischer Krankenhausverband für Praxistest

Berlin – Einen umfassenden Praxistest vor der Einführung des Pflegebedarfsbemessungsinstrumentes PPR 2.0 sollte es nach Auffassung des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) und der Diakonie geben.
Der Koalitionsvertrag sieht die zeitnahe Einführung des von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und Verdi entwickelten Instruments PPR 2.0 vor. In einem siebentägigen Pre-Test in 44 deutschen Krankenhäusern im November 2019 waren die Handhabbarkeit und Umsetzbarkeit der PPR 2.0 überprüft worden.
„Welche Herausforderungen bei einer deutschlandweiten, verpflichtenden Einführung auf die Krankenhäuser zukommen, lässt sich aufgrund der sehr kurzen Erprobungsdauer und der nicht repräsentativen Stichprobe aus dem Pre-Test nicht mit Sicherheit ableiten“, warnte Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.
Die Vorgängerversion PPR werde zwar vielfach noch eingesetzt, inzwischen würden aber auch andere Instrumente wie die Leistungserfassung in der Pflege (LEP) verwendet. Wie sich die Umstellung in diesen Krankenhäusern darstelle, bleibe abzuwarten, dort müsse die PPR 2.0 in die IT-Systeme, Prozesse und Arbeitsabläufe neu integriert werden. „Der Einführung der PPR 2.0 sollte daher ein ausreichend langer, repräsentativer Praxistest vorausgehen“, forderte Radbruch.
Zudem sei die PPR 2.0 nur als Interimslösung gedacht, so der DEKV-Vorsitzende. Grundsätzlichen Nachbesserungsbedarf gebe es bei der Berücksichtigung des Qualifikationsmix der Pflegeprofessionen. In ihrer jetzigen Form ermittle die PPR 2.0 zwar, wie viel Zeit die Pflege eines Patienten beansprucht. Welche Qualifikation die Pflegekraft für diese Leistung benötigt, fließt aber nicht ein.
„Ich hätte mir gewünscht, dass die Erfassung des Qualifikationsmix bereits bei Entwicklung der PPR 2.0 Berücksichtigung gefunden hätte“, betonte Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Nur wenn bei der Bestimmung des Pflegepersonalbedarfs die Qualifikation der Pflegekräfte einfließe, könnten die Qualität der Pflege gesichert und Pflegekräfte entsprechend ihrer Befähigungen eingesetzt werden, womit sie auch Wertschätzung für ihre Kompetenzen erfahren würden. Das würde auch die akademische Pflege stärken, so Loheide.
Für die Krankenhäuser biete ein ermittelter Qualifikationsmix zudem die Möglichkeit, Personalmanagement und Personalentwicklung noch gezielter am Versorgungsbedarf auszurichten, ergänzte Radbruch. „Der Qualifikationsmix in der Pflege muss bei der Entwicklung der zukünftigen Pflegebedarfsbemessung unbedingt einfließen“, so Loheide.
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