Personalkosten für Ärzte sollten aus DRG-System gestrichen werden
Düsseldorf – Die Große Koalition aus Union und SPD hat angekündigt, die Finanzierung von Personalkosten im Krankenhaus neu zu ordnen. Dabei müssen nicht nur die Pflegekosten, sondern auch die Personalkosten für Klinikärzte aus den diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) herausgenommen werden. Das fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) in einer Entschließung.
ÄKNO-Präsident Rudolf Henke nannte es einen wichtigen Schritt, die Personalkosten für die Pflege aus der DRG-Finanzierung zu nehmen. Es müsse aber in dem dafür erforderlichen Gesetzgebungsverfahren alles darangesetzt werden, „dass dieser richtige Denkansatz nicht nur allein auf die Pflege angewandt wird, sondern auf das gesamte medizinische Personal“, sagte er. Dazu gehörten auch die Ärzte. Ansonsten resultierten neue Brüche und Fehlanreize, ist Henke überzeugt.
Aus Sicht der rheinischen Ärzteschaft muss das flächendeckend angewandte DRG-System langfristig durch ein differenziertes, dem Versorgungsbedarf entsprechendes Abrechnungssystem ersetzt werden. Nach Ansicht der ÄKNO-Delegierten ist neben einer Reform des DRG-Systems auch eine Novelle des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nötig.
Beide gehörten reformiert, betonte Henke mit Blick auf Union und SPD, die in ihrem Koalitionsvertrag den Kompromiss getroffen haben, dass eine wissenschaftliche Kommission eingerichtet werden soll, die bis Ende 2019 Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem vorlegen soll. „An der Arbeit einer solchen Kommission muss auch ärztlicher Sachverstand mitwirken“, forderte der Ärztepräsident.
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