Personalkosten für Ärzte sollten aus Fallpauschalen ausgegliedert werden

Berlin – Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz plant der Gesetzgeber, die Personalkosten für Pflegekräfte aus dem Fallpauschalensystem herauszurechnen. Die Ärzteschaft fragt sich, warum das nur für die Pflegekräfte gelten soll. „Viele gute Neuregelungen – aber warum nicht für alle?“, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme für die Reform. Das Gesetz böte die Chance, die Krankenhausfinanzierung versorgungsorientierter zu gestalten. „Dies wird allerdings nur gelingen, wenn mit dem geplanten Schritt alle in den Kliniken tätigen Gesundheitsberufe erfasst werden“, so die BÄK.
Die Hamburgische Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks hatte auf der Gesundheitsministerkonferenz im Juni in Düsseldorf die Erwartungen der Politik an die Effekte der Maßnahme illustriert: „Bisher versteckten sich die Pflegekosten in den Fallpauschalen und niemand hat nachgeprüft, ob die Kliniken diesen Anteil tatsächlich für die Pflege ausgegeben haben“, sagte die Senatorin. Dies werde sich ändern, wenn die Pflegekosten aus den Fallpauschalen herausgenommen seien. Mit der neuen Systematik falle ein wesentlicher Anreiz für die Kliniken weg, an der Pflege zu sparen, so Prüfer-Storcks.
Kritik an der Maßnahme kam vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). „Das DRG-System, das eine gute Balance zwischen Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gewährleistet, wird infrage gestellt, ohne dass dafür auch nur ansatzweise eine sinnvolle Alternative existiert“, sagte der BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz.
Positiv sieht die BÄK die geplante vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal. Aber auch hierzu merkt die BÄK in ihrer Stellungnahme an: „Eine nur auf die Pflege beschränkte Neuregelung hilft nicht bei dem grundsätzlichen Problem des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen“.
Mehr Geld für Digitalisierung notwendig
Der Referentenentwurf sieht zudem vor, den mit dem Krankenhausstrukturgesetz Ende 2015 eingeführten Strukturfonds fortzuführen und das Volumen um jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr aufzustocken. Auch dies geht aus Sicht der Bundesärztekammer in die richtige Richtung. Sie plädiert jedoch für eine weitere Aufstockung der Mittel um zusätzlich mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr, da derzeit keine ausreichende Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung in der stationären Versorgung gegeben ist.
Der Strukturfonds soll den Strukturwandel bei den Krankenhäusern unterstützen, also die dauerhafte Schließung eines Krankenhauses, die standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungseinrichtungen und die Umwandlung von Krankenhäusern in integrierte Versorgungszentren. Die BÄK merkt in ihrer Stellungnahme zu Gesetzentwurf an, der Fonds sei noch zu sehr auf Konzentration und Schließung ausgerichtet. Dies dürfe in in keinem Fall die wohnortnahe Versorgung gefährden oder die Versorgungsunterschiede zwischen Ballungsräumen und Flächenregionen weiter verstärken.
Neben den Maßnahmen zur Sicherung und Förderung der Pflege und zum Strukturfonds sieht das Gesetz auch Neuregelungen bei der Telemedizin vor. Zukünftig soll es im Ermessen des Arztes liegen, bei welchen Indikationen er eine Videosprechstunde für sachgerecht und ärztlich vertretbar hält. Dabei geht es aber nur um die Möglichkeit einer Videosprechstunde zwischen Arzt und Patient. Der BÄK geht dies nicht weit genug. Vielmehr sollte es Ärzten ermöglicht werden, während eines Patientenkontaktes externe fachärztliche Expertise mittels einer Videokonsultation hinzuzuziehen. Diese Telekonsile sollten möglich sein, wenn Patient und Arzt dies für eine Befundbeurteilung für sachgerecht halten und die gesetzlichen Vorgaben gewährleistet sind.
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