Ärzteschaft

Personalmindest­vorgaben statt Personaluntergrenzen

  • Freitag, 7. Juni 2019
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Berlin – Verschiedene medizinische Fachgesellschaften, Klinik- und Berufsverbände sowie Selbsthilfeorganisationen sehen die flächendeckende Krankenhausversorgung in Psychiatrie und Psychosomatik ernsthaft bedroht.

Grund ist die aktuelle Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) über neue Richtlinie zu Personalmindestvorgaben in Psychiatrie und Psychosomatik. Die Vor­schläge des GKV-Spitzenverbands setzten auf „Stillstand und Sanktionen“. Sollten die Krankenkassen sich durchsetzen, wäre nichts gewonnen – und viel verloren, kritisier­ten die Fachgesellschaften und Klinik- und Berufsverbände.

Demnach hatten die Krankenkassen vorgeschlagen, die Psychiatrie-Personalverord­nung quantitativ und strukturell unverändert in eine Personaluntergrenze zu überfüh­ren, bei deren Unterschreitung ein rigides Sanktionssystem greifen solle. Nach Ansicht der Fachgesellschaften und Klinik- und Berufsverbände blockieren die Krankenkassen damit eine zeitgemäße Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik.

Deshalb fordern sie in einer gemeinsamen Stellungnahme Personalmindestvorgaben statt Personaluntergrenzen: Die Richtlinie müsse zwischen Personalmindestvorgaben, die sich an der erforderlichen Versorgungsqualität ausrichten, und einer zur Gewähr­leistung der Patientensicherheit notwendigen Personaluntergrenze differenzieren.

Darüber hinaus sei eine sofortige Verbesserung der Personalausstattung nötig. Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) könne zwar übergangsweise als Grund­lage der neuen Personalmindestvorgaben dienen, die Personalausstattung müsse aber sofort gemäß der aktuellen ethischen, medizinischen und rechtlichen Standards strukturell angepasst und quantitativ erhöht werden, so die Fachgesellschaften und Klinik- und Berufs­verbände.

Zudem ist aus ihrer Sicht eine gewisse Freiheit in der Personalplanung für die Kliniken nötig. Denn Notfälle und behandlungsintensive Patienten können kurzfristig den flexib­len Einsatz von Personal innerhalb einer Klinik notwendig machen. Auch die Pflicht­versorgung der Kliniken für eine bestimmte Region führe immer wieder zu vorüber­gehenden Überbelegungen.

Das vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagene starre stationsbezogene Nachweissys­tem würde hingegen zur Abweisung von Patienten und letztlich zu Stationsschließun­gen führen. Statt ökonomischer Sanktionen, welche die flächendeckende regionale Versorgung grundlegend gefährden, müsse ein differenziertes und auf die Erreichung der Qualität ausgerichtetes System von Maß­nahmen geschaffen werden, welches die Kliniken angesichts von hohen Ausfallquoten und Nachwuchsmangel bei der Erfüllung der Mindestvorgaben unterstützt.

hil/sb

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