Personalmindestvorgaben statt Personaluntergrenzen

Berlin – Verschiedene medizinische Fachgesellschaften, Klinik- und Berufsverbände sowie Selbsthilfeorganisationen sehen die flächendeckende Krankenhausversorgung in Psychiatrie und Psychosomatik ernsthaft bedroht.
Grund ist die aktuelle Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) über neue Richtlinie zu Personalmindestvorgaben in Psychiatrie und Psychosomatik. Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbands setzten auf „Stillstand und Sanktionen“. Sollten die Krankenkassen sich durchsetzen, wäre nichts gewonnen – und viel verloren, kritisierten die Fachgesellschaften und Klinik- und Berufsverbände.
Demnach hatten die Krankenkassen vorgeschlagen, die Psychiatrie-Personalverordnung quantitativ und strukturell unverändert in eine Personaluntergrenze zu überführen, bei deren Unterschreitung ein rigides Sanktionssystem greifen solle. Nach Ansicht der Fachgesellschaften und Klinik- und Berufsverbände blockieren die Krankenkassen damit eine zeitgemäße Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik.
Deshalb fordern sie in einer gemeinsamen Stellungnahme Personalmindestvorgaben statt Personaluntergrenzen: Die Richtlinie müsse zwischen Personalmindestvorgaben, die sich an der erforderlichen Versorgungsqualität ausrichten, und einer zur Gewährleistung der Patientensicherheit notwendigen Personaluntergrenze differenzieren.
Darüber hinaus sei eine sofortige Verbesserung der Personalausstattung nötig. Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) könne zwar übergangsweise als Grundlage der neuen Personalmindestvorgaben dienen, die Personalausstattung müsse aber sofort gemäß der aktuellen ethischen, medizinischen und rechtlichen Standards strukturell angepasst und quantitativ erhöht werden, so die Fachgesellschaften und Klinik- und Berufsverbände.
Zudem ist aus ihrer Sicht eine gewisse Freiheit in der Personalplanung für die Kliniken nötig. Denn Notfälle und behandlungsintensive Patienten können kurzfristig den flexiblen Einsatz von Personal innerhalb einer Klinik notwendig machen. Auch die Pflichtversorgung der Kliniken für eine bestimmte Region führe immer wieder zu vorübergehenden Überbelegungen.
Das vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagene starre stationsbezogene Nachweissystem würde hingegen zur Abweisung von Patienten und letztlich zu Stationsschließungen führen. Statt ökonomischer Sanktionen, welche die flächendeckende regionale Versorgung grundlegend gefährden, müsse ein differenziertes und auf die Erreichung der Qualität ausgerichtetes System von Maßnahmen geschaffen werden, welches die Kliniken angesichts von hohen Ausfallquoten und Nachwuchsmangel bei der Erfüllung der Mindestvorgaben unterstützt.
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