Politik

Krankenpflege: GKV-Spitzenverband stellt Konzept für bessere Arbeitsbedingungen vor

  • Donnerstag, 26. August 2021
/elenabsl, stock.adobe.com
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Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat ein Drei-Säulen-Modell vorgeschlagen, um die Arbeitsbeding­ungen in der Krankenpflege zu verbessern. Es besteht aus der Beibehaltung der Pflegepersonalunter­grenzen (PPUG), der Einführung eines Pflegebedarfsbemessungsinstruments und einer stärkeren Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich, die nicht zwingend im Krankenhaus durchgeführt werden müssen.

In den vergangenen Jahren wurden durch Rechtsverordnungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Pflegepersonaluntergrenzen in zwölf stationären Bereichen eingeführt. Der GKV-Spitzenverband begrüßt, dass es durch die PPUG mehr Transparenz über die Personalbesetzung in den Krankenhäusern gebe.

Auswertungen dieser Daten hätten nun gezeigt, dass in zwölf Prozent aller Schichten die Pflegeperso­nal­untergrenzen von den Krankenhäusern nicht eingehalten worden seien. „Nicht einmal das Mindestmaß an Pflegepersonal ist dort vorhanden“, kritisierte Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, heute bei der Vorstellung des Drei-Säulen-Modells.

„Das ist für die Patientinnen und Patienten und für das Pflegepersonal eine gesundheitsgefährdende Zumutung.“ Besonders schlecht sei die personelle Ausstattung in den neurologischen Schlaganfall­einheiten. Hier werde in jeder fünften Schicht die Mindestanzahl an Pflegekräften nicht erreicht.

Lob für Vorgaben der Regierung

Die Umsetzung der zweiten Säule hat die Bundesregierung mit dem Gesundheitsversorgungsweiter­entwicklungsgesetz (GVWG) vor kurzem auf den Weg gebracht. Darin wurde die Selbstverwaltung damit beauftragt, ein Pflegebedarfsbemessungsinstrument auf wissenschaftlicher Basis zu arbeiten, das spätestens Ende 2024 einsatzfähig ist.

„Für die Zukunft brauchen wir endlich ein zuverlässiges Instrument zur Messung des tatsächlichen Pflegepersonalbedarfs auf jeder Station in jedem Krankenhaus“, betonte Stoff-Ahnis. „Ich bin froh, dass dafür die ersten Schritte unternommen wurden. Bis es soweit ist, haben wir mit den Pflegepersonal­untergrenzen in Kombination mit der vollständigen Finanzierung jeder neuen Pflegestelle eine gute und vor allem praktikable Interimslösung.

Mehr Leistungen ambulant erbringen

Zudem forderte der GKV-Spitzenverband, dass im deutschen Gesundheitswesen mehr Leistungen am­bulant erbracht werden. So seien 2019 rund vier Millionen Menschen für lediglich eine Nacht im Kran­kenhaus behalten worden, von denen ein großer Teil auch hätte ambulant behandelt werden können. Ein weiteres Indiz sei, dass 2020 ausgewählte operative Leistungen mit ambulantem Potential um 28 Pro­zent zurückgegangen sind.

Stoff-Ahnis erklärte: „Die Schaffung bedarfsgerechter Strukturen ist ein Schlüssel, um die Pflegesituation für Patientinnen und Patienten sowie Pflegende dauerhaft zu verbessern: Durch das Schließen nicht bedarfsnotwendiger Kliniken schwindet der Anreiz, unnötige Behandlungen und Operationen durchzuführen.

Durch den Ausbau der Mindestmengenvorgaben wird Gelegenheitschirurgie verhindert. Die so freige­wordenen Pflegekräfte stehen dann beispielsweise in Spezialkliniken zur besseren Krebsversorgung ebenso zur Verfügung wie in Landkrankenhäusern, die wir für die flächendeckende Versorgung zum Beispiel mit Kinderheilkunde brauchen.“

fos

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