Personenfreizügigkeit endet mit Brexit
London – Ein Sprecher der britischen Premierministerin Theresa May hat Berichten über eine vorübergehende Beibehaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Brexit widersprochen. „Die Personenfreizügigkeit wird im März 2019 ein Ende haben“, sagte der Sprecher heute. Es werde neue Regelungen und ein Registrierungssystem für EU-Einwanderer nach dem EU-Austritt geben. Über die Details zu spekulieren, wäre ein Fehler. Die Position der Premierministerin dazu habe sich seit ihrer Grundsatzrede zum Brexit im Januar nicht geändert, teilte der Sprecher mit.
Eine wie auch immer geartete Übergangslösung für die Zeit nach dem Brexit sei damit nicht ausgeschlossen, hieß es im Regierungssitz Downing Street. Die EU-Freizügigkeitsregeln besagen, dass Bürger der EU-Länder in jedem anderen Land der Union arbeiten können. Das Statement aus dem Regierungssitz Downing Street kommt, nachdem Mitglieder von May's Regierung in den vergangenen Tagen widersprüchliche Aussagen zu dem Thema gemacht hatten. Die Premierministerin ist derzeit im Urlaub.
Zunächst hatten Medien berichtet, Schatzkanzler Philip Hammond habe sich mit der Forderung durchgesetzt, die Arbeitnehmerfreizügigkeit werde für eine Dauer von mehreren Jahren beibehalten. Kurz darauf war Handelsminister Liam Fox an die Öffentlichkeit gegangen. Eine Fortführung der Personenfreizügigkeit entspreche nicht dem Geist des Brexit-Votums vom vergangenen Jahr, widersprach er seinem Kabinettskollegen.
Innenministerin Amber Rudd machte vor wenigen Tagen in einem Gastbeitrag in der Financial Times Unternehmen und EU-Bürgern Hoffnungen, es werde kein abruptes Ende der bisherigen Einwanderungsbestimmungen geben.
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