Vermischtes

Pestizid­zulassung: Umweltverband verklagt Bundesbehörde

  • Freitag, 24. Mai 2019
/photophlox, stockadobecom
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Berlin – Wegen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Braunschweig verklagt. Das Bundesamt, das zum Agrarministerium gehört, hatte im Februar 18 Pflanzenschutzmittel befristet bis Ende 2019 zugelassen. Darunter ist auch eines, das den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat enthält.

Zu den zugelassenen Mitteln gehört laut BUND das Insektizid Alfatac 10 EC mit dem Wirkstoff alpha-Cypermethrin, der als bienengefährlich und schädigend für Popula­tio­nen relevanter Nutzinsekten wie Käfer und Wildbienen eingestuft sei. Der BUND habe die Behörde Anfang April aufgefordert, die Zulassung für das Insektizid zurückzu­ziehen. Dies habe das BVL nicht getan. Deswegen sei nun die Klage gegen die Zu­lassung erfolgt, per Eilantrag.

„Anfang Mai hat der Weltbiodiversitätsrat mit seinem Bericht gezeigt, wie bedroht unsere Pflanzen- und Tierwelt ist“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Man halte es vor diesem Hintergrund für mehr als unverantwortlich, ein bienengefährliches Pestizid zuzulassen. Die erteilte Zulassung sei rechtswidrig. Das Umweltbundesamt habe sein erforderliches Einvernehmen nicht erteilt.

Ein Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte: „Dass wir diese Zulassung für rechtswidrig halten, ist bekannt.“ Der Grünen- Agrarexperte Harald Ebner sagte, beim Thema Pestizide sei die Bundesregierung komplett hand­lungsunfähig. „Eine Behörde trickst die andere aus, Agrar- und Umweltministerium werfen einander gegenseitig Rechtsbruch vor und die Insekten sterben weiter.“ Die BUND-Klage könnte endlich Klarheit bringen.

dpa

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