Politik

Petitionsausschuss diskutiert über geplantes Opt-Out bei Patientenakte

  • Montag, 9. Oktober 2023
Sitzung des Petitionsausschusses /Kurz
Sitzung des Petitionsausschusses /Kurz

Berlin – Der Petitionsausschuss des Bundestages hat heute über das geplante Vorhaben der Ampelregierung diskutiert, die elektronische Patientenakte (ePA) hin zu einem Opt-Out-Verfahren umzustellen.

Derzeit gilt für die ePA seit 2021 ein Opt-In-Verfahren, bei dem Versicherte die Akte bei ihrer Krankenkasse beantragen müssen. Dieser Antrag wird allerdings oftmals als zu kompliziert angesehen, das Verfahren erfor­dert beispielsweise diverse Zugangscodes.

Lediglich rund ein Prozent der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzt derzeit eine ePA. Deswegen wollen SPD, Grüne und FDP mit dem Entwurf des Digitalgesetzes regeln, dass die Kranken­kassen künftig allen Versicherten automatisch eine ePA einrichten müssen, sofern diese keinen Widerspruch einlegen.

Die Petition der Allgemeinmedizinerin Simone Connearn fordert, die Opt-In-Lösung weiter beizubehalten. 58.188 Personen haben die Petition innerhalb der vierwöchigen Frist unterzeichnet. Damit wurde das erfor­derliche Quorum von 50.000 Unterschriften erreicht.

Die geplante Opt-out-Lösung verstoße gegen das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung, konstatierte die Hausärztin vor dem Petitionsausschuss. In ihren Augen zwinge diese Lösung Menschen dazu, eine ePA zu führen und Daten zentral zu speichern.

Connearn zufolge biete eine elektronische Patientenakte keinen Mehrwert bei der Behandlung von Patien­tinnen und Patienten. Hinweise etwa über Allergien seien am sichersten im Portemonnaie des Patienten zu finden, so Connearn.

Sie sorgt sich zudem vor einer zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten, die sowohl leichter illegal von Hackern als auch legal vom Staat missbraucht werden könnten. Der Nutzen der Daten stünde in keinem Verhältnis mit der Gefährdung, erklärte Connearn, die von sich selbst sagt, dass sie ihre Praxis bewusst nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen werde.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Matthias Mieves entgegnete Connearn, dass niemand zu der Nutzung einer ePA gezwungen werde, sondern die Nutzung auch nach der Umstellung weiter freiwillig bleiben werde. Zudem sei die zentrale Speicherung nötig, um Daten zusammenzuführen und für Ärztinnen und Ärzte als auch für Forschungsvorhaben sichtbarer und nutzbarer zu machen.

Weiterer Vorteil sei zudem, dass Ärztinnen und Ärzte mit dieser Änderung auf einer besseren Datengrundlage über Behandlungen entscheiden könnten, erklärte auch der parlamentarische Staatssekretär im Bundes­ge­sundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD). Eine Vertreterin des BMG ergänzte zudem, dass die Ge­sundheitsdaten verschlüsselt übertragen und in der ePA abgelegt werden.

Krankenkassen und Betreiber hätten keinen Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten. Lediglich autorisierte Personen, die etwa einen Heilberufsausweis haben, könnten auf entsprechende Daten zugreifen. Jeder Zugriff werde außerdem protokolliert, um dies transparent nachzuvollziehen und bei Missbrauch eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen, erklärte das BMG.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheits­wesens (Digitalgesetz), der die Opt-Out-Lösung bei der ePA ab 2025 vorsieht, am 30. August beschlossen. Noch ist der Gesetzentwurf nicht im Bundestag eingebracht worden, dies soll voraussichtlich im November folgen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes wird frühstens für Februar 2024 angepeilt.

cmk

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