Politik

Petitionsausschuss: Kassen sollen weniger Beitragsmittel für Werbung verwenden

  • Mittwoch, 12. Oktober 2022
Die AOK sponsert die Frauen- und Männer-Nationalteams. /dpa
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Berlin – Krankenkassen sollen nach Auffassung des Petitionsausschusses im Bundestags weniger Beitrags­mittel für Werbung aufwenden. Der Ausschuss verabschiedete heute einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Material zu über­weisen, „soweit es um die weitere Begrenzung der Verwendung von Beitragsmitteln für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke geht“.

Wie die Pressestelle des Bundestags weiter mitteilte, wollte der Petent mit seiner öffentlichen Eingabe (ID 119479) erreichen, dass den Krankenkassen „jegliche Art von Werbung, insbesondere teure TV-Werbung und Werbung in Fußballstadien, untersagt wird“.

In der Krankenversicherung bestehe Versicherungspflicht, heißt es demnach in der Petition. Ein Versicherter, der aufgrund von Werbung die Krankenkasse wechsele, fehle dafür seiner bisherigen Krankenkasse. „Es ist also ein Nullsummenspiel“, befindet der Petent den Angaben zufolge.

Die Kosten für Werbung würden der Versichertengemeinschaft aufgebürdet und müssten über die Beiträge ge­tragen werden. Wenn eine Krankenkasse TV-Werbung mache, zahlten das über den Kostenausgleich zwischen den Kassen sogar die Beitragszahler der anderen Krankenkassen mit.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Ministeriums, der Kassenwettbewerb diene dazu, „das Leistungsangebot und die Qualität der Leistungen zu verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu erhöhen“.

Zu berücksichtigen sei, dass die Krankenkassen nicht nur ihre Pflichtleistungen erbringen müssten, sondern auch freiwillige Leistungen – wie etwa die Kostenübernahme für gesundheitsfördernde Kurse oder bestimmte medizinische Vorsorgeleistungen – anbieten könnten.

Daher müsse es einer Krankenkasse möglich sein, ihr eigenes Profil und Leistungsspektrum nach außen hin für potenzielle Neumitglieder darzustellen.

Mit dem Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung seien erstmals die grundsätzlichen Zwecke und Schranken des Wettbewerbs der Kassen untereinander gesetzlich festge­schrieben worden.

Werbemaßnahmen seien danach als Mittel des Wettbewerbs „ausdrücklich erlaubt“, jedoch nur in bestimmten Grenzen zulässig. So müsse dabei unter anderem die sachbezogene Information der Versicherten im Vorder­grund stehen, schreiben die Abgeordneten in der Begründung ihrer Beschlussempfehlung.

Für eine Änderung der geltenden Rechtslage im Sinne eines vollständigen Werbeverbots für Krankenkassen ist aus Sicht des Petitionsausschusses kein Raum. Gleichwohl hätten die Ampelparteien in ihrem Koalitionsver­trag ausdrücklich vereinbart, „zugunsten verstärkter Prävention und Gesundheitsförderung die Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke zu verwenden, zu begrenzen“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses weiter.

afp

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