Politik

Pflege: SPD will einheitliche Ausbildung und leistungsgerechte Vergütung

  • Dienstag, 25. Juni 2013

Berlin – Die SPD will den Pflegebereich umfassend reformieren. Bereits gestern hatte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, Eckpunkte zu einer Pflegereform vorgestellt. Am Donnerstag nun wird die Fraktion unter dem Namen „Für eine umfassende Pflegereform – Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ einen Antrag in den Bundestag einbringen, der auf einem Positionspapier aus dem Jahr 2012 beruht, und in dem sie ihre Reformziele benennt. Ebenfalls am Donnerstag wird der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eingesetzte „Expertenbeirat zur konkre­ten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ seinen Bericht an den Minister übergeben.

Bereits 2006 hatte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) einen Beirat eingesetzt, der 2009 seinen Bericht vorgelegt hatte. Grundlagen der Reform des Pflegebedürftig­keitsbegriffs sollen die Empfehlungen dieses Beirats sein, fordert die SPD in ihrem Antrag. Dazu gehören die Beurteilung der Alltagskompetenz mit Hilfe eines neuen Begutachtungsverfahrens, das in acht Module und fünf Bedarfsgrade unterteilt ist und die bisher bestehenden drei Pflegestufen ersetzt. Für dieses Verfahren hat sich nun auch der neue Beirat in seinem Bericht ausgesprochen.

Ziel müsse es sein, so die weitere Forderung der SPD, den neuen Pflegebedürftig­keitsbegriff im Sozialgesetzbuch I zu definieren, da dieses die Voraussetzung dafür sei, in den entsprechenden weiteren Sozialgesetzbüchern die jeweiligen Leistungsansprüche zu regeln.

Desweiteren sprechen sich die Sozialdemokraten für eine einheitliche Ausbildung in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege mit einer daran anschließenden weiter­führenden Spezialisierung aus. Die Ausbildung soll dabei gebührenfrei sein und berufserfahrenen Pflegehilfskräften mit Eignung zur Pflegefachkraft sollen Bildungswege zur Weiterqualifizierung eröffnet werden.

Leistungsgrechte Vergütung
Darüber hinaus soll die Arbeit in der Pflegebranche „leistungsgerechter“ vergütet werden. Der durch Tarifbindung begründete höhere Personalkostenaufwand müsse in diesem Zusammenhang bei den Pflegesatzverhandlungen berücksichtigt werden.

Bislang können die Pflegekassen 2.557 Euro für eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege erleichtert wird. Die SPD fordert, diesen Betrag auf 5.000 Euro zu erhöhen. „Die Leistungen für eine Wohnumfeldverbesserung sind entscheidend für den Verbleib in der Häuslichkeit, eine Verdopplung ist daher geboten“, heißt es in dem Antrag. Auch die Ansprüche auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege will die SPD von derzeit 1.510 Euro auf 3.020 Euro verdoppeln.

Lohnersatzleistungen für Angehörige
Zudem sollen Angehörige bei plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit, analog zum Kinderkrankengeld, einen Anspruch auf Lohnersatzleistung für die bis zu zehn Tage bestehende Freistellungsmöglichkeit für privates Pflegemanagement beanspruchen können. Auch für die Begleitung eines sterbenden nahen Angehörigen soll es einen gesonderten Freistellungsanspruch mit Lohnersatzleistung geben.

Darüber hinaus befürwortet die SPD eine Kampagne für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst. Denn diese seien geeignet, junge Menschen an Pflege­berufe heranzuführen.

„Insbesondere die zahnärztliche Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen ist ungenügend“, befindet die SPD-Fraktion weiter. Es sei daher zu prüfen, ob nicht auch über den Versorgungsauftrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen hinausgehende Konzepte die zahnmedizinische Versorgungssicherheit der Pflegebedürftigen besser gewährleisten könnten.

Grüne kritisieren Pflege-TÜV
Am Donnerstag wird auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema einen Antrag in den Bundestag einbringen. Darin kritisiert sie, dass der mit dem Pflege-Weiter­entwicklungsgesetz zum Jahr 2008 eingeführte sogenannte Pflege-TÜV die tatsächliche Qualität der geprüften Pflegeeinrichtung beziehungsweise des ambulanten Pflegedienstes nicht abbilde und fordert dessen Aussetzung.

Ein „unabhängiges und multidisziplinär besetztes Institut für Qualität in der Pflege“ soll stattdessen Vorschläge für die Qualitätsanforderungen erarbeiten. Bis Ende 2015 sollen Organe der Selbstverwaltung in der Pflege sowie die maßgeblichen Organisationen und Selbsthilfeverbände auf dieser Basis Kriterien der Qualitätsprüfung festlegen.

fos

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