Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft zusätzliche Personalstellen in der Pflege

Berlin – Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der durch das 2. Pflegestärkungsgesetz eingeführt worden ist, verbessert schrittweise die Personalausstattung in der stationären Pflege. Darauf hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt hingewiesen. Demnach sind in sieben Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen – hochgerechnet rund 10.380 zusätzliche Vollzeitstellen vereinbart worden. Für die anderen Länder ist eine solche Hochrechnung laut BMG noch nicht möglich, hieß es.
Hintergrund ist, dass stationäre Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträger und Pflegekassen sowie die Verbände auf Landesebene mit der Reform die jeweiligen Pflegesatzvereinbarungen auf die parallel eingeführten fünf Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge neu ausrichten mussten. Dabei hatten sie insbesondere die Personalstruktur und die Personalschlüssel zu prüfen, wie das BMG auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes (DÄ) erläuterte. Nach dem Ministerium vorliegenden Informationen des GKV-Spitzenverbands sei es oftmals gelungen, bessere Personalschlüssel zu vereinbaren.
Zahl der Betreuungskräfte stark angewachsen
Konkret sind demnach für acht Länder – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – landesweite Personalrichtwerte oder -korridore vereinbart worden. In acht weiteren Ländern – Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – seien die Personalschlüssel zunächst einrichtungsindividuell festgelegt worden. „Auch hier konnten Verbesserungen in der Personalausstattung verschiedentlich erzielt werden. Durch die Rahmenvertragspartner in den Ländern ist vorgesehen, aus diesen individuellen Vereinbarungen in einem weiteren Schritt wieder landesweite Vorgaben zu entwickeln“, erklärte eine Ministeriumssprecherin.
Zudem sind nach Berechnungen des BMG in den stationären Pflegeeinrichtungen bereits rund 60.000 zusätzliche Betreuungskräfte beschäftigt, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. Damit habe sich diese Zahl seit 2013 mehr als verdoppelt. Damals seien es 28.000 gewesen, wie das Ministerium mit Verweis auf die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes erklärte.
Grund für den deutlichen Anstieg sei, dass durch die Pflegestärkungsgesetze zum 1. Januar 2015 das Verhältnis von Betreuungskraft und Pflegebedürftigen von 1 zu 24 auf 1 zu 20 verbessert worden sei. Zudem kämen Betreuungskräfte seitdem allen Pflegebedürftigen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zugute. Vorher galt das nur für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Aufgabe der Betreuungskräfte ist es unter anderem in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln zu begleiten und zu unterstützen. „Diese Kräfte sorgen damit für Verbesserungen im Pflegealltag und leisten in ihrem Aufgabenbereich eine verlässliche Unterstützung für die Arbeit der Pflegekräfte“, erklärte das BMG.
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