Politik

Pflegebevollmächtigte: System für viele „schlicht nicht praktikabel“

  • Dienstag, 28. April 2026
Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung
Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung /picture alliance, epd-bild, Christian Ditsch

Berlin – Die Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Katrin Staffler, spricht sich für Vereinfachungen bei staatlichen Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige aus.

Es gebe für viele einzelne Bereiche eigene Leistungen, bis hin zu kleinen Pauschalen etwa für Pflegehilfsmittel, sagte die CSU-Politikerin dem Nachrichtenportal web.de News. Die Komplexität dieses Systems überfordere viele Menschen: „Es ist für viele schlicht nicht praktikabel.“ 

Die Bundesregierung will das System ihren Angaben zufolge mit der Pflegereform noch in diesem Jahr vereinfachen. Statt der Vielzahl kleinteiliger Einzelleistungen solle es künftig drei oder vier flexibel nutzbare Budgets geben.

„Dazu schauen wir uns gerade an, wie sich die bisherigen Leistungen sinnvoll gruppieren lassen“, sagte Staffler. „Die Vorteile wären: weniger Bürokratie, weniger Anträge, und vor allem könnten Betroffene dann viel individueller entscheiden, wofür sie die Unterstützung einsetzen.“ 

Aus Sicht von Staffler müssten pflegende Angehörige vor allem zu Beginn des Pflegeprozesses besser beraten werden. Ähnlich wie junge Eltern eine Hebamme haben, bräuchten auch pflegende Angehörige eine Art Startbegleitung, so die CSU-Politikerin.

„Pflegende Angehörige stehen oft völlig allein vor einer komplexen und emotional belastenden Situation. Mit einer guten Anleitung von Beginn an hätten Angehörige die nötige Starthilfe und wüssten, welche konkreten Möglichkeiten und Angebote Entlastung schaffen“, so die Bevollmächtigte der Regierung.

Unterdessen machen die Ausgaben für pflegerische Leistungen im deutschen Gesundheitssystem einen immer größeren Anteil aus. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, entfielen darauf im Jahr 2024 mit 135,9 Milliarden Euro gut ein Viertel (25,3 Prozent) aller Gesundheitsausgaben. 2014 betrugen die Ausgaben für diese Leistungen noch 65 Milliarden Euro – 19,8 Prozent aller Gesundheitsausgaben.

Als Gründe für die Entwicklung nannten die Experten einschlägige Gesetzesänderungen, gestiegene Pflegepersonalkosten und den demografischen Wandel. Zu den pflegerischen Leistungen zählen unter anderem die Grund-, Behandlungs- und Intensivpflege, die sowohl in ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen als auch in Krankenhäusern sowie bei der häuslichen Pflege in privaten Haushalten erbracht werden.

dpa/kna

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