Pflegeforschung: Fachgremium legt Fundament für Förderprogramme

Berlin – Der vom Deutschen Pflegerat (DPR) einberufene Expertenrat Pflege-, Hebammenwissenschaft und Pandemie hat eine zweiten Stellungnahme veröffentlicht. Darin gibt das Gremium fünf konkrete Empfehlungen für die Pflege- und Hebammenforschung zum Umgang mit SARS-CoV-2. Das Papier richtet sich in erster Linie an die Politik des Bundes und der Länder. Ziel ist es, dass daraus schnellstmöglich passgenaue Förderprogramme abgeleitet werden.
„Deutschlands Pandemiebekämpfung fehlen grundlegende Entscheidungsdaten. Dies insbesondere im Bereich der vulnerablen Gruppen“, sagte Thomas Fischer von der Evangelischen Hochschule Dresden und Sprecher des Gremiums. Nicht ausreichend bewertet sei etwa die Wirksamkeit, Effektivität und gleichzeitig Unbedenklichkeit unterschiedlicher Schutzmaßnahmen.
Hierzu gehörten Teststrategie, Besuchsrestriktionen, Beschränkungen von Aufnahmen, Schutzkleidung und Masken, Kohortenbildung beim Personal und Pflegebedürftigen sowie Hygienemaßnahmen in den unterschiedlichen Settings und Pflegebedürftigengruppen. „Es fehlen Untersuchungen zu passgenauen Schutz- und Präventionsmaßnahmen und sich daraus ergebende Empfehlungen zur Pandemiebekämpfung“, sagte Fischer.
Entsprechend empfiehlt der Rat die Forschung zu intensivieren. Das betreffe vor allem die Bereiche Versorgungssicherheit und Etablierung einer pflegeepidemiologischen Überwachung unter COVID-19 (Surveillance), Infektionsschutz und Schulungen, Gestaltung von Versorgungsprozessen und Interventionen, Erleben von und Gestaltung der Arbeitssituation sowie Entwicklung und Etablierung neuer Versorgungsmodelle.
Dem Gremium zufolge sollten in diesen Forschungsfeldern Fragestellungen aller Sektoren und Settings berücksichtigt werden. Wichtig sei, dass die Forschungsarbeiten maßgeblich unter pflege- und hebammenwissenschaftlicher Verantwortung geplant und durchgeführt würden.
„Die Pflege- und Hebammenwissenschaft kann die enormen Wissenslücken und die fehlende Evidenz für Entscheidungen in der pflegerischen Versorgung schließen. Sie muss jedoch hierfür finanziell gefördert werden“, so der Sprecher.
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