Pflegende brauchen verlässliche Rahmenbedingungen

Berlin – Ein Impulspapier zur Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ in der Pflege hat jetzt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe vorgestellt. „Die Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen ist ein Kernelement professionellen pflegerischen Handelns. Unser berufliches Selbstverständnis verpflichtet uns dazu, diesen Menschen Lebensqualität zu bewahren und angemessene Unterstützung in der Auseinandersetzung mit dieser existenziellen Erfahrung zu geben“, schreibt die Präsidentin des Berufsverbandes, Christel Bienstein, im Vorwort des Papiers.
Übertragen auf den Pflegeprozess ergeben sich aus den Handlungsempfehlungen eine Reihe von Empfehlungen, die der DBfK in dem Impulspapier umreißt. „Jede Person, der die Leitung einer Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses anvertraut wurde, sowie jede Pflegefachperson kennt den Inhalt der Charta“, heißt es darin unter anderem. Die Pflegefachpersonen berücksichtigten die Charta im Pflegeprozess.
Feedbackkultur und einer Meldestruktur
„Pflege ist Beziehungsarbeit. Die Pflegenden brauchen für sich eine Achtsamkeitskultur. Um ihren Beruf so ausüben zu können, dass sie den schwerstkranken und sterbenden Menschen und den ihnen Nahestehenden eine ‚Letztverlässlichkeit‘ anbieten können, benötigen auch die beruflich Pflegenden verlässliche Rahmenbedingungen, die ein solches Angebot zulassen“, heißt es in dem Papier weiter. Für diese „Letztverlässlichkeit“ bedürfe es einer Feedbackkultur und einer Meldestruktur. Diese seien gemeinsam von Leistungsanbietern und den strukturverantwortlichen Akteuren zu entwickeln und zu implementieren.
„Die für den Pflegeprozess zuständige Pflegefachperson nimmt an Fallbesprechungen teil und regt diese bei Bedarf auch von sich aus an“, heißt es an anderer Stelle. Wichtig sei außerdem, dass zum Pflegeprozess auch die Aufklärung und Schulung der schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie derer nahestehenden Personen gehörten.
Trägerorganisationen der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ sind die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, die Bundesärztekammer und der Deutsche Hospiz- und Palliativverband. Die Charta ist im Jahr 2010 erschienen.
Auf der Basis der Charta haben im Oktober 2016 mehr als 50 Organisationen, die wesentliche Entscheidungsträger im Gesundheitswesen repräsentieren, eine Nationale Strategie für die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen verabschiedet. An dieser „Nationalen Strategie“ hat sich auch der DBfK beteiligt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Palliative Care im DBfK hat die Ergebnisse der Nationalen Strategie jetzt noch einmal für die Pflege in dem vorliegenden Impulspapier zusammengefasst.
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