Pflegenotstand: Klage beim Verfassungsgericht eingegangen
Karlsruhe – Mit den oft als unwürdig kritisierten Zuständen in manchen Pflegeheimen muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht befassen. Die Verfassungsbeschwerde von sieben Betroffenen ist am Montag in Karlsruhe eingegangen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Das Verfahren wird vom ersten Senat unter Vorsitz von Vizepräsident Ferdinand Kirchhof bearbeitet. Die Kläger kommen nach Angaben ihres Rosenheimer Anwalts Christoph Lindner aus fünf Bundesländern. Details will Lindner nicht nennen: Seine Mandanten befürchteten durch eine Berichterstattung potenziell Nachteile.
Sie gehen demnach davon aus, in absehbarer Zeit selbst in ein Pflegeheim ziehen zu müssen und sich dann nicht mehr gegen eventuelle Missstände wehren zu können. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung vom Samstag über die Klage berichtet, die vom Sozialverband VdK unterstützt wird.
Durch Missstände in Pflegeheimen wie stundenlanges Fixieren der Patienten oder mangelnde Pflege sehen die Kläger die im Grundgesetz garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde verletzt. In der Klage wird Linder zufolge eindringlich an den Staat appelliert, für ein „pflegerisches Existenzminimum” in den Altenheimen zu sorgen. „Die Menschenrechtsverletzungen finden nicht in einem fremden Land statt, sondern hier in Deutschland”, sagt der Anwalt am Montag.
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