Pflegeschüler in Bayern müssen Bafög nicht zurückzahlen

München – Schülern der Heilerziehungspflege, die ein Bafög-Darlehen erhalten haben, droht keine Rückforderung. „Wir können davon ausgehen, dass auch künftig keine Rückforderungen erfolgen“, betonte die bayerische Wissenschaftsministerin Marion Kiechle (CSU) in München.
Das Ministerium hatte im Februar 2017 die Ausbildung für Bafög-fähig erklärt. Später machten mehrere Ämter für Ausbildungsförderung das Ministerium darauf aufmerksam, dass Bafög nur für Vollzeitausbildung gewährt wird. Doch die zweijährige Ausbildung an den Fachschulen für Heilerziehungspflege genügt nicht der vorgegebenen Definition von „Unterricht“.
Daraufhin entschied das Ministerium Ende Juli dieses Jahres, dass die Förderung doch nicht gewährleistet werden könne. Die Landtags-Grünen kritisierten das Vorgehen der Behörden. Mehrere Fachschulen beschwerten sich bei der Staatsregierung.
Das für die Ausbildung an Fachschulen zuständige Kultusministerium wird laut Mitteilung nun mit dem Wissenschaftsministerium prüfen, ob die Ausbildungsstruktur so umgestaltet werden kann, dass die Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 nach dem sogenannten Aufstiegs-Bafög als Vollzeitmaßnahme gefördert werden kann.
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