Pflegeversicherung will Altenpflegekräften Sonderzahlung gewähren

Berlin − Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bereit, in der Coronakrise für Altenpflegekräfte eine Sonderzahlung von bis zu 1.500 Euro zu finanzieren. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland aus Kreisen der Pflegekassen.
Der Betrag orientiert sich damit an der Summe, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für 2020 steuer- und sozialabgabenfrei gestellt hat. Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, nannte zwar keinen konkreten Betrag. Auch er sprach jedoch von einer „steuerfreien Anerkennungsprämie“ und wies damit indirekt auf den Betrag von 1.500 Euro hin.
„Die Pflegekräfte leisten unter Corona-Bedingungen Herausragendes und dies sollte auch besonders honoriert werden“, sagte Lanz. Da diese Prämie am Ende aus den Portemonnaies der Beitragszahler finanziert werde, müsse deren Höhe mit Augenmaß festgelegt werden. „Es sollte auch nicht nach Ost oder West, Nord oder Süd unterschieden werden. Hier sollten sich insbesondere Politik und Pflege-Arbeitgeber auf einen Höchstwert verständigen.“
Die Bundesregierung hat mit einem Schutzschirm für die Pflege gesetzlich festgelegt, dass coronabedingte Zusatzlasten von den Pflegekassen bezahlt werden. Dazu können auch Sonderprämien für die Beschäftigten gehören.
Unterdessen forderten die Grünen eine Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung. In einem gemeinsamen Forderungskatalog, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt, verlangen die Pflege-Expertin Kordula-Schulz-Asche und die Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink unter anderem, die Pauschale für Pflegehilfsmittel, die auch für den Kauf von Schutzausrüstung verwendet werden kann, auf 80 Euro zu verdoppeln.
Außerdem regen sie an, das jedem Pflegebedürftigen zustehende „Entlastungsbudget“ ebenfalls zu verdoppeln, und zwar auf dann 250 Euro. Anders als bisher sollen die Pflegebedürftigen dieses Geld auch für Hol- und Bringdienste nutzen dürfen. Zudem soll die sogenannte Verhinderungspflege erweitert werden, indem nicht genutzte Leistungen der Kurzzeitpflege übertragen werden dürfen.
„Mancherorts haben Tagespflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste die Versorgung zurückgefahren. Damit entfallen inmitten der Krise solche Strukturen, die pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige unterstützen“, sagte Schulz-Asche. Durch die Erweiterung bestehe die Chance, dass Belastungsspitzen verhindert würden.
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