Pharmaindustrie darf Impfstoffvereinbarung der AOK-Nordost kritisieren

Berlin – Im Streit über kritische Äußerungen des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) über neue Impfstoffvereinbarung zwischen AOK-Nordost und Apothekerverbänden hat das Landgericht Berlin dem BPI Recht gegeben. Die Kritik des Verbandes sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Landgericht jetzt. Das Gericht wies einen Antrag der AOK-Nordost auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Eine Begründung liegt noch nicht vor.
Die AOK-Nordost hatte den BPI wegen der kritischen Pressemeldung abgemahnt. Die Wettbewerbszentrale hat ihre nahezu identische Beanstandung nicht auf dem angedrohten Gerichtsweg weiterverfolgt.
Kritik an Vertragsgestaltung
Der BPI hatte in einer Pressemeldung die Impfstoffvereinbarung der AOK Nordost kritisiert. Aus Sicht des Verbandes stellt die Vertragskonstruktion eine Versorgungssituation her, die in ihrer Wirkung der eines exklusiven Rabattvertrages gleichkomme und auch dieselben Risiken bei Lieferausfällen berge.
Durch die im Rahmen einer komplexen Vertragskonstruktion für Grippeimpfstoffe mit mehreren Beteiligten geschaffene Situation könnten Apotheker in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Ergebnis Grippeimpfstoff zu einem Pauschalpreis abrechnen, den derzeit nur ein Hersteller anbietet.
Hersteller, die zu diesem Preis nicht anbieten, werden laut BPI dementsprechend ihre Impfstoffvorhaltung reduzieren. Konkrete Verordnungen können nur nach Genehmigung im Einzelfall durch die Kasse abgerechnet werden. Frist für die Grippe-Impfstoffbestellungen der Ärzte für die nächste Saison war Mitte März.
Kritik an den Impfstoffvereinbarungen hatten auch die Kinder- und Jugendärzte geübt. Ärzte und Patienten seien bei den Impfstoffen auf Gedeih und Verderb auf einen einzelnen Hersteller angewiesen, kritisierte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach.
Apothekerverbände und Krankenkassen hatten die kritischen Äußerungen hingegen als Panikmache bezeichnet, da die Impfstoffvereinbarung eine freie Verordnung aller am Markt befindlichen Hersteller vorsehe. „Auch wenn ein besonders wirtschaftlicher Festpreis vereinbart ist, werden die Krankenkassen für andere Impfstoffverordnungen problemlos die Kosten übernehmen“, vermeldeten die Vertragspartner.
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