Pilotenstreik entfacht Diskussion um Tarifeinheit neu

Köln – „Ich habe den Eindruck, dass manche nur darauf gewartet haben, wieder einmal verbal auf eine Berufsgewerkschaft einschlagen zu können“, kommentiert Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes (MB), gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt die aktuelle Kritik am Pilotenstreik bei der Lufthansa. Nach zwei Jahren ergebnislosen Tarifverhandlungen zwischen Lufthansa und Cockpit sei der Streik durchaus nachvollziehbar und unterscheide sich in seinen Auswirkungen auch nicht von Streiks im öffentlichen Dienst. Ehl: „Wenn die Lufthansa meint, hier würde etwas nicht mit rechten Dingen zugehen, könnte sie ja vor Gericht klagen. Das tut sie aber nicht.“
Vielleicht habe die Lufthansa es ja auch darauf ankommen lassen, um der Debatte um ein Gesetz zur Erzwingung der Tarifeinheit neue Nahrung zu geben, mutmaßt der Hauptgeschäftsführer der Ärztegewerkschaft. Lufthansa lasse derzeit ja kaum eine Gelegenheit aus, die Politik zum Handeln aufzufordern. Ehl: „Dabei sind die Dinge klar geregelt: Tarifmächtige Gewerkschaften wie die Vereinigung Cockpit dürfen ihre Mitglieder zum Streik aufrufen, wenn Tarifverhandlungen gescheitert sind. Dieses Recht steht nicht zur Disposition.“
„Wer Spartengewerkschaften wie Cockpit oder dem Marburger Bund vorwirft, durch Arbeitsniederlegung ungehörigerweise das Land lahmzulegen, geht am Kern des Problems vorbei“, meint auch der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst. Die Spartengewerkschaften stünden mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes, betonte Windhorst und verwies auf das in Artikel 9 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Koalitionsfreiheit: „Wer die Tarifeinheit einführen will, handelt verfassungswidrig.“
Hintergrund: Seitdem das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 urteilte, dass der in Deutschland lange Zeit praktizierte Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ nicht mit der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit vereinbar sei, fordern die Arbeitgeber vehement eine vergleichbare neue Regelung in das Tarifvertragsrecht einzufügen.
Und tatsächlich heißt es dazu jetzt im Koalitionsvertrag von Union und SPD: „Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben.“ Vor diesem Hintergrund fürchtet auch der Marburger Bund den Verlust des eigenständigen Streikrechts, weil er in den Krankenhäusern wegen der zahlenmäßigen Unterlegenheit der Ärzte gegenüber den Pflegekräften weniger Mitglieder hat als Verdi.
Andrea Nahles: Gesetz zur Tarifeinheit noch in diesem Jahr
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte gestern ein Gesetz zur Tarifeinheit noch in diesem Jahr angekündigt. „Wir wollen die Tarifeinheit wieder herstellen", sagte Nahles bei der Vorstellung des Gesetzespakets zum Mindestlohn in Berlin. Im jetzigen Gesetz sei die Tarifeinheit noch nicht enthalten, weil die Sache kompliziert sei. Die Koalition werde dies jedoch in Angriff nehmen und arbeite an der Umsetzung. Eine Änderung des Streikrechts stehe aber nicht zur Diskussion.
Eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien arbeite an einer verfassungssicheren Lösung, erläuterte die Arbeitsministerin. Nahles: „Wir brauchen Solidarität. Ich möchte, dass stärkere Beschäftigte den schwächeren Beschäftigten eines Betriebes oder eines Konzerns ihre Kraft auch mit leihen und nicht nur die Stärkeren für sich die tarifvertraglich besten Lösungen suchen.“
Theodor Windhorst wertete die aktuellen Äußerungen der Arbeitsministerin als „Selbstzweifel“ in der Regierung: „Wenn selbst die zuständige Ministerin meint, die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit sei kompliziert beziehungsweise derzeit noch nicht gegeben und wenn sie deshalb zunächst auf die Umsetzung verzichtet, müssen die Zweifel groß sein“, kommentierte Windhorst.
Gleichwohl fordert der Kammerpräsident von allen Spartengewerkschaften „Fingerspitzengefühl und Verantwortungsbewusstsein“ bei der Durchsetzung ihrer Interessen, um das garantierte Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht angreifbar zu machen. Man dürfe in Tarifverhandlungen nie den Eindruck erwecken, „egoistisch und erpresserisch zu sein“.
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