Politik

PKV erhöht Beiträge im Standardtarif um 25 Prozent

  • Mittwoch, 21. Mai 2025
/dpa
/dpa

Berlin – Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) erhöhen zur Jahresmitte die Beiträge für ihren Standardtarif um 25 Prozent. Grund seien gestiegene Leistungsausgaben.

Damit steigen die durchschnittlichen Kosten für den Standardtarif nach Angaben des PKV-Verbands ab dem 1. Juli von rund 400 auf rund 500 Euro im Monat. Zum Jahresende 2024 seien rund 53.900 Menschen im Standardtarif versichert gewesen, was etwa 0,6 Prozent der privat Versicherten entspreche.

Die Beitragserhöhung gehe auf die Leistungsausgaben bis Ende 2023 zurück. Gründe seien zum einen Kostensteigerungen bei einzelnen Leistungen und zum anderen eine höhere Inanspruchnahme dieser Leistungen durch die Versicherten.

Ein großer Teil der Erhöhung gehe auf den stationären Sektor zurück, betont der PKV-Verband. So hätten die Anhebung der Landesbasisfallwerte um 4,4 Prozent sowie Nachforderungen der Krankenhäuser auf Pflegeentgelte aus den Vorjahren die Kassen der Unternehmen in dem Jahr stark belastet.

Allein zwischen 2021 und 2023 seien die Kosten für die Pflege um 37,5 Prozent je durchschnittlichem Pflegetag im Krankenhaus gestiegen. Hinzu sei noch gekommen, dass die Operationszahlen gestiegen seien, weil viele elektive Operationen, die in den Vorjahren aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgeschoben worden waren, nachgeholt wurden.

Der Standardtarif richtet sich vor allem an ältere Versicherte mit geringen finanziellen Mitteln und soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine „soziale Schutzfunktion“ erfüllen. Er ist nicht frei wählbar, sondern steht nur privat Versicherten innerhalb derselben Versicherung offen, wenn sie älter als 65 Jahre sind und ihre Vollversicherung vor 2009 abgeschlossen haben.

Wenn ihr Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze der GKV liegt, können privat Versicherte auch schon mit 55 Jahren in den Standardtarif wechseln. Sein Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wie auch die GKV hat der PKV-Standardtarif einen Höchstbeitrag. Er berechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der GKV sowie deren allgemeinem Beitragssatz und beträgt in diesem Jahr 804,82 Euro, wobei Ehepaare maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zahlen, also höchstens 1.207,23 Euro. Im vergangenen Jahr lag der Höchstbetrag noch bei 755,56 beziehungsweise 1.133,34 Euro.

Es handelt sich um einen brancheneinheitlichen Tarif, bei dem der PKV-Verband auf Grundlage der Daten der einzelnen Versicherungsunternehmen prüft, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist. Weichen die Leistungsausgaben zu stark von der bisherigen Beitragskalkulation ab, berechnet der Verband die neuen Beiträge.

Die Steigerung des Standardtarifs fügt sich in die allgemeine Beitragssteigerung von GKV und PKV. Erst Anfang des Jahres waren die Beiträge bei zwei Dritteln der privat Versicherten um durchschnittlich 18 Prozent gestiegen.

Auf alle privat Versicherten bezogen habe die Steigerung in diesem Jahre bereits zwölf Prozent betrag – dabei seien allerdings die Steigerungen derjenigen Versicherten gar nicht mit eingerechnet, die von unterjährigen Beitragserhöhungen betroffen sind, räumt der PKV-Verband ein.

lau

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung