PKV-Verband klagt gegen irreführende Dumping-Angebote
Berlin – Gegen irreführende Dumpingangebote a la „Privat krankenversichert ab 59 Euro“ will der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) jetzt juristisch vorgehen. „Werbungen für Tarifangebote zu einem Preis, der so am Markt nicht verfügbar ist, sind unzutreffend und damit irreführend“, sagte der Direktor des Verbandes, Volker Leienbach. Werbetricks dieser Art griffen vor allem im Internet um sich und schädigten den Ruf der PKV.
Eine Umfrage bei den PKV-Mitgliedsunternehmen hat laut dem Verband ergeben, dass diese keine Versicherung zu solch niedrigen Tarifen anbieten – zumindest keine, die den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung bietet. Soweit es bei PKV-Unternehmen einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gebe, bezögen sie sich auf spezielle Zielgruppen wie Studenten oder Beamtenanwärter.
„Solche Tarife werden aber in der Regel ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, weil sie nur für vorübergehende Lebensphasen gelten. Sie entsprechen nicht der typischen privaten Krankenvollversicherung“, hieß es aus dem PKV-Verband. Die Urheber der irreführenden Werbeangebote sollen daher eine Abmahnung erhalten.
Der PKV-Verband vermutet aber bei einigen der Billig-Angebote im Netz noch einen ganz anderen Hintergrund: Meist führten diese Werbeanzeigen direkt zu Internet-Fragebögen. Die gewonnenen persönlichen Daten könnten die Firmen anschließend gewinnbringend für andere Zwecke vermarkten.
Verbraucherschutz-Journalisten haben laut dem PKV-Verband nach dem Ausfüllen solcher Fragebögen nie ein konkretes Versicherungsangebot erhalten, wohl aber zum Beispiel ein Zeitschriften-Abonnement. „Diese Angebote beschädigen das Ansehen der PKV, die für besonders hochwertigen Versicherungsschutz und für eine umfassende Gesundheitsversorgung steht“, hieß es aus dem PKV-Verband.
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